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Sind Aktionare Glaubiger einer AG?

Sind Aktionäre Gläubiger einer AG?

1. Rechtsstellung: Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person); für die Verbindlichkeiten der AG haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 I AktG). Die Gesellschafter (Aktionäre) sind i.d.R. mit Einlagen an dem Aktienkapital beteiligt.

Was ist eine AG in der Schweiz?

Die Aktiengesellschaft (AG) ist in der Schweiz mit rund 112’518 Unternehmen die am häufigsten gewählte Rechtsform bei den Kapitalgesellschaften. Ihre Beliebtheit hat sie den Vorteilen bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen, zu verdanken.

Ist eine AG immer an der Börse?

Eine AG muss nicht zwingend eine Börsennotierung aufweisen, jedoch ist die börsennotierte AG natürlich die wesentlich bekanntere Variante der Rechtsform. Voraussetzung dafür, dass die Wertpapiere eines Unternehmens an der Börse gehandelt werden, ist die Börsennotierung einer AG.

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Wer kann eine AG gründen?

Gründung. Die AG kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gegründet werden, die die Aktien gegen Einlagen übernehmen (§ 2 AktG). Der Gesellschaftsvertrag – die Satzung – muss notariell beurkundet werden.

Wie haftet der Aktionär bei einer AG?

Die Aktiengesellschaft haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Aktionärinnen/Aktionäre sind zur Leistung der von ihnen übernommenen Einlagen verpflichtet. Darüber hinaus kann die Satzung weitere Pflichten vorsehen. Sie haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Wie ist die Haftung einer AG?

Bei der Aktiengesellschaft erwerben die Gesellschafter, die Aktionäre, Aktien gegen Einlagen. Das Grundkapital der Gesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten der AG. Die Aktionäre haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Auch Aufsichtsräte können persönlich haften, wenn sie ihre Pflichten verletzen.

Warum AG in der Schweiz?

Auf dem Schweizer Wirtschaftsmarkt hat die AG das bessere Image. Die Gründe dafür sind: Die komplette Anonymität der Inhaber (Aktionäre) und die vollständige Trennung zwischen Inhaber und Geschäftsleitung. Die hohe Flexibilität der Übertragung der Inhaberanteile (Aktien).

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Was braucht es für die Gründung einer AG?

Zur Gründung einer Aktiengesellschaft braucht es mindestens einen Aktionär, wobei dies natürliche oder juristische Personen oder andere Handelsgesellschaften sein können. Der Gründungsvorgang ist aufwändiger, die Gründungskosten sind höher als bei Personengesellschaften.

Was ist eine nicht börsennotierte AG?

Nicht-börsennotierte Aktien sind nicht an einer Börse oder in einer anderen Form auf einen Markt gehandelten Aktien bzw. Partizipationsscheinen.

Wie viele Personen braucht man um eine AG zu gründen?

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft braucht es im Grundsatz nur eine einzelne Person. Es ist also auch die Gründung einer Ein-Mann-AG bzw. Ein-Personen-AG möglich. Wobei Gründer eine sogenannte natürliche Person sein kann oder eine Personengesellschaft oder andere Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH).

Wie viele Personen brauche ich um eine AG zu gründen?

Aufsichtsrat: Zur Gründung einer AG ist u.a. ein Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern erforderlich. Der Aufsichtsrat ist zuständig für die Überwachung des Vorstandes, für Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern.

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Was ist eine Aktiengesellschaft?

Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 1 I Satz 1 AktG), bei der nur das Gesellschaftsvermögen den Gläubigern haftet (sog. Kapitalgesellschaft ). Sie hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital (§ 1 II AktG), zu dessen Aufbringung sich die Gesellschafter (Aktionäre) verpflichten.

Was ist eine Kapitalgesellschaft?

Kapitalgesellschaft ). Sie hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital (§ 1 II AktG), zu dessen Aufbringung sich die Gesellschafter (Aktionäre) verpflichten. Darüber hinaus sind die Aktionäre weder der Gesellschaft noch deren Gläubigern zu Leistung en verpflichtet.

Was sind grössere Unternehmen an der Börse?

Grössere Unternehmen (Art. 962 OR) Gesellschaften mit an der Börse kotierten Beteiligungspapieren, wenn die Börse dies verlangt. Genossenschaften mit mindestens als 2‘000 Genossenschaftern. Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind.