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Konnen Haustiere im Mietvertrag verboten werden?

Können Haustiere im Mietvertrag verboten werden?

Generell alle Tiere in einer Mietwohnung zu verbieten ist nicht zulässig. Die Tierhaltung muss jedoch in zumutbarem Rahmen bleiben. Für bestimmte Arten (groß oder exotisch) ist eine Haltungserlaubnis des Vermieters erforderlich. Kleintiere wie Fische oder Hamster in zumutbarer Zahl muss der Vermieter dulden.

Welche Haustiere sind in Mietwohnungen erlaubt?

Grundsätzlich nicht verbieten können Vermieter die Kleintierhaltung in der Wohnung. Dazu zählen alle Haustiere, die in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden können. Das heißt: Goldfische, Ratten, Hamster, Vögel und Kaninchen darf jeder Mieter ohne weitere Nachfrage beim Vermieter in seinen vier Wänden halten.

Welche Haustiere sind erlaubt in der Mietwohnung?

Haustiere erlaubt: diese Klausel ist eine gute Voraussetzung für die Tierhaltung in der Mietwohnung. Sie meint die „üblichen“ Haustiere: Dazu gehören, neben den ohnehin zustimmungsfreien Kleintieren, auch größere, ungefährliche Tiere wie Hunde, Katzen oder Hausschweine.

Was ist wichtig zur Haustierhaltung in der Mietwohnung?

Das Wichtigste zur Tierhaltung in der Mietwohnung Im Mietrecht können Haustiere nicht generell verboten werden. Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Ist im Mietvertrag die Haustierhaltung grundsätzlich verboten, ist dies nur dann zulässig, wenn es eine Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung gibt.

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Wie kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung abhängen?

Im Mietrecht kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung von der Zustimmung des Vermieters abhängen. Gemäß den Urteilen des BGH und dem Mietrecht dürfen Haustiere durch Vermieter nur mit einer Begründung abgelehnt werden. Die Zustimmung dürfen Vermieter also nicht grundlos verweigern.

Wie ist die Tierhaltung in der Mietwohnung verboten?

Bei Hunden, Katzen und exotischen Tieren wird das Ganze schon komplizierter. Das sollten Mieter zur Tierhaltung in der Mietwohnung wissen. Ein generelles Tierhaltungsverbot ist unwirksam: Kleintierhaltung in der Mietwohnung kann nicht grundsätzlich verboten werden. Auch die Haltung von Hunden und Katzen darf nicht generell verboten werden.