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Können Ausländer nach deutschem Recht heiraten?
Auch dann, wenn beide Partner Ausländer sind, ist eine Eheschließung in Deutschland vor dem Standesamt möglich. Weder ein Wohnsitz noch ein dauernder Aufenthalt ist hierzu erforderlich. Die Heirat zweier Ausländer in Deutschland hat auf ihre Aufenthaltserlaubnis keine Auswirkungen.
Wie heirate ich einen Ausländer?
Wenn Sie als Ausländer in Deutschland heiraten wollen, muss beim zuständigen Standesamt ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Dieses wird von Ihrem Heimatland ausgestellt und muss beglaubigt sein. Ein Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass gegenüber Ihrer Heirat keine Hindernisse bestehen.
Welche Dokumente brauche ich für heiraten?
Unterlagen für’s Standesamt: Was braucht man zum heiraten?
- Reisepass oder Personalausweis.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)
- Erweiterte Meldebescheinigung, die den Familienstand enthält (früher Aufenthaltsbescheinigung) – nur falls ihr nicht in der betreffenden Stadt gemeldet seid.
Wie sollte man einen Ausländer in Deutschland heiraten?
Wer einen Ausländer in Deutschland heiraten möchte, der muss die Bestimmungen und Rechte beider Länder berücksichtigen. Dazu gehört generell die Volljährigkeit und die nicht vorhandene Verwandtschaft der Eheleute.
Was muss ein ausländischer Ehepartner in Deutschland vorlegen?
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten. Auch sie müssen sich in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen und dieses dem Standesbeamten im Land ihrer Wahl vorlegen. Grundsätzlich muss dem ausländischen Ehepartner stets eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen, bevor die benötigten Dokumente eingereicht werden können.
Wann kann der ausländische Ehepartner eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Nach der Hochzeit kann – sollten keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen – der ausländische Ehepartner eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Nach 3 Jahren kann ein Antrag auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von deutschen Ehegatten gestellt werden.
Warum sollte eine ausländische Eheurkunde vorgelegt werden?
Den Behörden müsste die ausländische Eheurkunde als Nachweis für die Eheschließung vorgelegt werden und erfahrungsgemäß kann es bei der Beurteilung der Beamten der Eheurkunde als ausreichender Nachweis der Eheschließung zu Schwierigkeiten kommen. Die Registrierung in das deutsche Eheregister können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen.
Auch dann, wenn beide Partner Ausländer sind, ist eine Eheschließung in Deutschland vor dem Standesamt möglich. Weder ein Wohnsitz noch ein dauernder Aufenthalt ist hierzu erforderlich.
In welchen Ländern kann man als Deutscher heiraten?
Hochzeit im Ausland: In diesen 10 Ländern können Sie unkompliziert heiraten
- Dänemark: Wenig Kosten, geringer Aufwand.
- Heiraten in den USA – von New York bis San Francisco.
- Hawaii: Exotisches Paradies.
- Gibraltar: Zwischen Felsen und Meer.
- Jamaika: Romantisches Karibikflair.
- Mauritius: Traum auf der Insel.
Wie erfolgt der Nachweis einer ausländischen Eheschließung?
Nachweis der Eheschließung durch ausländische Heiratsurkunde. Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Heiratsurkunde. In manchen Staaten ( z.B. USA, Kanada u.a.) wird den Eheleuten nach der Trauung lediglich eine Bescheinigung (oder eine „verkürzte Heiratsurkunde“) ausgehändigt.
Welche Verfahren gibt es für die Feststellung einer im Ausland geschlossenen Ehe?
Für die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer im Ausland geschlossenen Ehe für den deutschen Rechtsbereich gibt es zudem ein freiwilliges Verfahren, das auf Antrag einer der Ehegatten beim zuständigen Familiengericht durchgeführt werden kann.
Warum werden ausländische Heiratsurkunden akzeptiert?
Ausländische Heiratsurkunden werden von den inländischen Behörden oder Gerichten oftmals nur dann akzeptiert, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist.
Wie kann eine Eheschließung anerkannt werden?
Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung ( z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der