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Kann Vermieter Mieter verklagen?
Finden Mieter und Vermieter keine gemeinsame Lösung, bleibt die Räumungsklage. Wann eine Räumungsklage eingereicht werden kann, richtet sich nach Art der Kündigung. Liegt eine fristlose Kündigung vor, so kann der Vermieter die Klage bereits bei Kündigung des Mietvertrages einreichen.
Welches Gericht ist für Mietrecht zuständig?
In Rechtstreitigkeit über Wohnungsmietverhältnisse (Mietrecht) ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Für Berufungen ist dann das höhere Landgericht zuständig.
Welches Gericht ist sachlich zuständig?
Die sachliche Zuständigkeit regelt im Allgemeinen, welches Gericht den Rechtsstreit zu entscheiden hat. Im Zivilprozess kann dies in erster Instanz sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht sein. Dies richtet sich in aller Regel nach dem Streitwert (vgl. § 23 GVG).
Wie ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu nutzen?
Prinzipiell ist der Vermieter verpflichtet, dass Sie als Mieter die Wohnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen auch nutzen können. Das bedeutet, er ist für die Instandsetzung zuständig sowie für Mängel, welche der Mieter oder dessen Besuch nicht selbst verschuldet haben.
Was muss der Vermieter beachten bei Zahlungsverzug?
Das muss der Vermieter beachten: Eine fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug ist laut Gesetz nur gerechtfertigt, wenn der Mieter seine Miete mindestens zwei Monate hintereinander gar nicht oder nur teilweise zahlt. Dabei muss der Rückstand laut Bürgerlichem Gesetzbuch einen „nicht unerheblichen Teil der Miete“ ausmachen.
Wie endet das Mietverhältnis mit dem Vermieter?
Da das Mietverhältnis jedoch – wie oben ausgeführt- durch das Verschwinden des Mieters nicht endet, muss der Vermieter zunächst das Ende des Mietverhältnisses herbeiführen, um seinen Rückgabeanspruch zur Entstehung zu bringen. Dies muss durch eine Kündigung geschehen.
Wie kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen?
Auch in anderen Fällen als dem des Zahlungsverzugs kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, also fristlos, kündigen. Den Kündigungsgrund muss der Vermieter – wie bei allen Kündigungen – im Kündigungsschreiben angeben.