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Kann mich mein Arbeitgeber im Homeoffice kontrollieren?

Kann mich mein Arbeitgeber im Homeoffice kontrollieren?

Da der Arbeitgeber grundsätzlich auch im Home Office für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich bleibt, kann zur Kontrolle ein Zutrittsrecht zur Wohnung des Mitarbeiters vereinbart werden.

Kann mein Arbeitgeber mein Handy überwachen?

Eine ständige oder heimliche Überwachung der Firmenhandys durch den Arbeitgeber ist prinzipiell also nicht gestattet. Dennoch hat er je nach Vertragsmodell das Recht, wichtige Daten einzusehen oder die private Nutzung des Handys, wenn diese verboten wurde, stichprobenartig zu überprüfen.

Wer kontrolliert Homeoffice?

Die nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzbehörden kontrollieren ab sofort schwerpunktmäßig die Einhaltung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz und weitere arbeitsplatzbezogene Infektionsschutzregelungen wie etwa die Einhaltung von Hygieneschutzkonzepten und die Umsetzung der Homeoffice-Pflicht.

Wie kann ein Arbeitgeber dies verlangen?

Damit ein Arbeitgeber dies verlangen kann, müsste sein Interesse an einer mobilen, also theoretisch jederzeitigen, Kontaktaufnahme die Interessen des Arbeitnehmers an einem Verschweigen dieses Kontaktweges überwiegen. Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat diese Frage aktuell entschieden. Was war passiert? Mitarbeiter verschweigen Handynummer

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Wie kann dein Arbeitgeber ein Verbot privater Telefonate aussprechen?

Dein Arbeitgeber kann ein grundsätzliches Verbot privater Telefonate, Nachrichten und Internetaktivitäten während der Arbeitszeit aussprechen. Das umfasst auch das Telefonieren mit dem eigenen Smartphone, nicht jedoch die Telefonie in unbezahlten Pausen.

Warum darf der Chef seine Mitarbeiter nicht abhören?

Liegt keine Zustimmung vor, darf der Chef seine Mitarbeiter normalerweise nicht abhören. der Inhalt des Gesprächs, sowie die Metainformationen (Dauer des Gesprächs, wann der Anruf einging, etc.)

Warum macht sich der Arbeitgeber strafbar?

Stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter ohne deren Zustimmung abhört und Telefongespräche aufzeichnet, macht er sich strafbar. Die Höhe der Strafe hängt dabei von der Schwere des Verstoßes ab: Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt nicht öffentliche Daten erhebt oder verarbeitet.