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Kann man trotz Pflegekind arbeiten gehen?

Kann man trotz Pflegekind arbeiten gehen?

Antwort: Es gibt keine generellen Regelungen für Arbeitszeiten von Pflegeeltern. Es hängt grundsätzlich davon ab, ob die Arbeitszeit so wäre, dass es für die Integration des Kindes in die Pflegfamilie nicht störend ist und einer der beiden Pflegeeltern erreichbar ist. Sie müssten diese Frage mit Ihrem Jugendamt klären.

Wer kann Pflegefamilie werden?

Grundvoraussetzungen. Wer : Verheiratete Paare, unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinlebende mit und ohne Kinder können sich um die Aufnahme eines Pflegekindes bewerben. Alter: Zwischen den Pflegeeltern und dem Kind sollte in etwa ein natürlicher Eltern-Kind-Altersabstand eingehalten werden.

Wer entscheidet sich für ein Pflegekind?

Wer sich für ein Pflegekind entscheidet, nimmt unweigerlich eine Zwischenposition ein. Da sind die leiblichen Eltern auf der einen Seite, das Jugendamt und der Vormund auf der anderen. Und dazwischen die Pflegefamilie, die sich 24 Stunden am Tag um das Wohl des Pflegekindes kümmert und ihm ein geborgenes Umfeld schenkt.

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Wie können sie Pflegekinder aufnehmen?

Sie können Pflegekinder auch aufnehmen, wenn Sie alleinstehend oder ein gleichgeschlechtliches Paar sind. Voraussetzung ist, dass Sie sich für die Aufgabe eignen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten.

Was müssen die Pflegeeltern nachweisen?

Auch Pflegeeltern müssen nachweisen, dass sie gesund und drogenfrei sind, ein angemessenes Einkommen haben und ausreichend Zeit, für das Kind zu sorgen. Markante Unterschiede: Bei Pflegeeltern spielen sowohl der Altersabstand zum Kind wie auch der Familienstand eine weit geringere Rolle.

Wann kann ein Kind in einer Pflegefamilie aufwachsen?

Als Pflegefamilie nehmen Sie ein Kind auf, betreuen und erziehen es, wenn es nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann. In Pflegefamilien kann ein Kind für einen befristeten Zeitraum oder auf Dauer aufwachsen. Junge Volljährige können bis zum 21. Geburtstag in einer Pflegefamilie leben, in Einzelfällen auch bis zum 27.