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Kann man seine Arbeitszeit verkurzen?

Kann man seine Arbeitszeit verkürzen?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, seine im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit zu verringern – und zwar nicht nur während oder nach der Elternzeit oder zur Pflege von Angehörigen. Das gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen (§ 6 TzBfG).

Wann ist eine Befristung nicht zulässig?

Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden.

Was rechtfertigt eine Befristung?

der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht . die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird.

Wie lange ist die Verringerung der Arbeitszeit möglich?

Allerdings ist zu beachten, dass § 8 Abs. 6 TzBfG eine Sperrfrist enthält. Der Arbeitnehmer kann demnach eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat. Die „Teilzeitfalle“ – keine Erhöhung mehr möglich!

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Was soll der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit erleichtern?

19.04.2018. Der in § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelte Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit und die Regelung auf Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG) soll den Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt erleichtern. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung und Neuverteilung der

Ist die Verringerung der Arbeitszeit geltend gemacht und durchgesetzt?

Wenn die Verringerung der Arbeitszeit geltend gemacht und durchgesetzt wurde, besteht kein Anspruch darauf, dass man wieder mehr oder im früheren Beschäftigungsumfang arbeiten kann. Daher wird auch häufig von „Teilzeitfalle“ gesprochen.

Ist der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit geknüpft?

Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit ist also nicht an ein Mindestmaß der Arbeitszeitreduzierung geknüpft. Arbeitnehmer*innen können grundsätzlich auch Anspruch auf eine geringfügige Verringerung der Arbeitszeit haben. Die Grenze ist hier der Rechtsmissbrauch.