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Kann man seine Arbeitszeit reduzieren?

Kann man seine Arbeitszeit reduzieren?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, seine im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit zu verringern – und zwar nicht nur während oder nach der Elternzeit oder zur Pflege von Angehörigen. Das gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen (§ 6 TzBfG).

Kann der Arbeitgeber einseitig die Arbeitszeit verkürzen?

Geregelt im Arbeitszeitgesetz ist zum Beispiel die Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und spezielle Regelungen zur Wochenend- oder Nachtarbeit. Achtung! Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Direktionsrechts grundsätzlich nicht dazu berechtigt, die Arbeitszeit einseitig zu verkürzen oder zu verlängern.

Kann ich einfach auf Teilzeit wechseln?

Grundsätzlich hat jeder das Recht, von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln. Betriebliche Gründe können aber dagegensprechen. Ein Recht, die Stunden zu erhöhen, gibt es allerdings nicht.

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Kann man einfach so von Vollzeit auf Teilzeit gehen?

Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch eines Arbeitnehmers ablehnen?

Der Arbeitgeber kann dann nur ablehnen, wenn er dafür betriebliche Gründe hat. Diese muss er beweisen. Der Arbeitgeber darf Sie nicht schlechter behandeln, weil Sie in Teilzeit arbeiten. Sie erhalten Ihren Lohn und andere Leistungen anteilig.

Kann man einen Teilzeitantrag ablehnen?

Das Gesetz sieht vor, der Arbeitgeber kann den Antrag nur bis spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Teilzeit ablehnen. Versäumt der Arbeitgeber diese Frist, wird seine Zustimmung zur begehrten Arbeitszeitreduzierung fingiert. Insbesondere handelt es sich um eine rücklaufende Frist.

Wie kann ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit reduzieren?

Wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit reduzieren will, braucht er dafür die Zustimmung des Dienstgebers. In Gesetzen und kirchlichen Regelungen gibt es aber Bestimmungen, die die diesbezügliche Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers einschränken.

Kann der Arbeitgeber 40 Stunden in der Woche reduzieren?

Wenn Sie also bisher 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben, darf der Arbeitgeber Ihre Stundenzahl nur auf höchsten 32 Stunden reduzieren. Wenn Sie als Mitarbeiter mit einer Reduzierung nicht einverstanden sind, können Sie notfalls dagegen klagen.

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Kann der Arbeitgeber mit einer Reduzierung nicht einverstanden sein?

Wenn Sie als Mitarbeiter mit einer Reduzierung nicht einverstanden sind, können Sie notfalls dagegen klagen. Ihr Arbeitgeber muss nachweisen, dass er nicht nur bestimmten Mitarbeitern die Arbeitszeit kürzen will, sondern dass diese Regelung bei allen Mitarbeitern Anwendung findet.

Was ist das Recht zur Arbeitszeitverkürzung?

Rechtliches zur Arbeitszeitverkürzung Zu allererst sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und ihm gleichzeitig schriftlich mitteilen, dass Sie gern Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Den entsprechenden Antrag müssen Sie drei Monate vor Inkrafttreten der Verkürzung stellen.