Menü Schließen

Kann man nach einer Scheidung seinen Madchennamen wieder annehmen?

Kann man nach einer Scheidung seinen Mädchennamen wieder annehmen?

Einen Monat nach Scheidungsbeschluss ist die Scheidung grundsätzlich rechtskräftig, sodass es ab diesem Zeitpunkt möglich ist einen anderen Namen anzunehmen. Da es keine Frist für die Namensänderung gibt, können Sie auch erst nach einigen Jahren eine Namensänderung nach Scheidung vornehmen.

Wie teuer ist eine Namensänderung nach der Scheidung?

Nach rechtskräftiger Scheidung ist die Namensänderung nicht teuer. Beim Standesamt entstehen Gebühren von weniger als € 100, oft sogar nur € 20 bis 25. Bedenken Sie aber stets, dass Sie nach der Namensänderung an vielen Stellen Ihren Namen ändern lassen müssen.

Kann man nach der Scheidung ihren Nachnamen wieder ändern?

Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist dies ohne Probleme möglich. Schwierig kann es allerdings werden, wenn der geschiedene Partner erneut heiratet und die aus der früheren Ehe hervorgegangenen Kinder nun den Namen des neuen Ehegatten führen sollen. Können Sie nach der Scheidung ihren Nachnamen wieder ändern? Ja.

LESEN SIE AUCH:   Warum ist in mescal ein Wurm?

Wie behalten sich die Ehepartner nach der Scheidung ihre Namen?

Grundsätzlich behalten sowohl die Ehepartner als auch die gemeinsamen Kinder nach der Scheidung ihre Namen. Manchmal verlangt der Mann, dass seine Ex-Frau, die bei der Hochzeit seinen Namen angenommen hat, nach der Scheidung ihren Mädchennamen wieder annimmt.

Wie kann man den Ehenamen nach der Scheidung ablegen?

Viele Ehepartner wollen ihren Ehenamen nach der Scheidung ablegen. Bei dieser angestrebten Namensänderung gibt es nun die Möglichkeit, dass man den Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annimmt. Der Geburtsname ist laut § 1616 BGB der Ehename, den man bei der Geburt von den Eltern übernimmt.

Wie kann ich eine Namensänderung nach der Scheidung annehmen?

Soll eine Namensänderung nach der Scheidung erfolgen, bestehen folgende Möglichkeiten, § 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Nachname, der bis zur Namensänderung bei der Ehe geführt wurde (etwa der Nachname aus der letzten Ehe), wieder annehmen