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Kann man mit 50 Schwerbehinderung mit 63 in Rente gehen?

Kann man mit 50 Schwerbehinderung mit 63 in Rente gehen?

Wer als schwerbehindert anerkannt ist, kann deshalb deutlich früher in die Altersrente gehen. Voraussetzung für die Einstufung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Wer 1954 geboren wurde, kann beispielsweise mit 63 Jahren und acht Monaten ohne Abschläge – also ohne Rentenkürzung – diese Altersrente erhalten.

Wann in Rente Jahrgang 1960 mit Schwerbehinderung?

Früher in Rente mit Schwerbehinderung Beispiel: Ein Versicherter in der Rentenkasse (Geburtsjahrgang 1960) kann regulär im Alter mit 66 Jahre und 4 Monate in die Altersrente gehen. Liegt eine Schwerbehinderung vor, dann verkürzt sich die Altersgrenze auf 64 Jahre und 4 Monate.

Welche Regeln gelten für die Regel-Alters-Rente?

Die Regeln für die Regel-Alters-Rente gelten für alle Personen in der gesetzlichen Renten-Versicherung. Die Regel-Alters-Rente bekommen Sie, wenn Sie 65 Jahre und 7 Monate alt sind (Regel-Alters-Grenze) und wenn Sie mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind.

Was ist die Rente für ein sicheres Alter?

Die Rente ist somit die Basis für die Finanzierung des Lebensabends. In Anbetracht der Tatsache, dass man Jahrzehnte berufstätig war und nun im Alter mitunter ohnehin nicht mehr dazu in der Lage ist, eine Vollzeit-Stelle zu übernehmen, ist die Rente von größter Bedeutung und die Voraussetzung für ein sicheres Alter.

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Was gibt es für die verschiedenen Altersrenten?

Für die verschiedenen Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter. Sie können unter Umständen jedoch Ihre Rente auch beantragen, bevor oder nachdem Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. Wollen Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen.

Was ist eine Alters-Rente für schwerbehinderte Menschen?

Alters-Rente für schwer-behinderte Menschen. Diese Rente können Sie bekommen, wenn Sie schwer-behindert sind. (der Grad der Behinderung muss mindestens 50 sein), und wenn Sie mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind. Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Zahl zwischen 20 und 100.