Kann man einen Mietvertrag ergänzen?
Grundsätzlich kann ein Mietvertrag nur geändert werden, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. Dabei ist keine der beiden Parteien dazu verpflichtet. Möchte ein Vermieter beispielsweise zu seinen Gunsten Änderungen am Mietvertrag vornehmen, ist er an das Einverständnis des Mieters gebunden.
Wann ist ein Mietvertrag rechtens?
Prinzipiell gilt, dass ein abgeschlossener Vertrag gültig ist. Die meisten Mietverträge enthalten eine sogenannte salvatorische Klausel. Diese besagt, dass auch dann, wenn ein Teil des Mietvertrags unwirksam ist oder fehlerhaft ist, der restliche Vertrag weiterhin wirksam ist.
Welche Mietverträge enthalten unwirksame Klauseln?
90 Prozent aller Mietverträge, so schätzt der Deutsche Mieterbund, enthalten unwirksame Klauseln. Einen einheitlichen oder gar „amtlichen“ Vordruck gibt es nicht. Wir sagen Ihnen, welche Klauseln – so oder ähnlich – häufig verwendet werden, aber keine Gültigkeit haben.
Wie kann ich Änderungen an einem Mietvertrag unterschrieben werden?
Änderungen an einem bereits unterzeichnetem und wirksamen Mietvertrag sind grundsätzlich nur schriftlich möglich. Daher muss auch der Zusatz zu einem Mietvertrag verschriftlicht und unterschrieben werden.
Was beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter?
„Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt 5 Monate.“ Eine solche Vereinbarung ist nicht bindend. Die Kündigungsfrist des Mieters beträgt grundsätzlich drei Monate, der Mieter kann also stets bis zum dritten Werktag des Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Welche Klauseln haben einen einheitlichen Vordruck?
Einen einheitlichen oder gar „amtlichen“ Vordruck gibt es nicht. Wir sagen Ihnen, welche Klauseln – so oder ähnlich – häufig verwendet werden, aber keine Gültigkeit haben. Informationen zu unwirksamen Mietvertragsklauseln bei: Mietsicherheit (Kaution) Wohnflächenangabe. Kündigungsfristen und Mietdauer.