Kann man eine Versicherung verklagen?
Kann man eine Versicherung verklagen? Ja – Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, bleibt immer noch die Möglichkeit einer Klage. Das zum 01.01.2008 in Kraft getretene VVG hat für Klagen aus Versicherungsverträgen einen weiteren Gerichtsstand am Wohnsitz des Versicherungsnehmers eingeführt.
Was tun bei Problemen mit Versicherung?
Im Streitfall sollten sich Verbraucher zuerst an ihren Versicherer wenden, um eine Entscheidung des Versicherers zu bekommen. Mit diesem Schreiben können sie anschließend Kontakt mit dem Versicherungsombudsmann aufnehmen: per Telefon: 0800 3696000 (kostenfrei, Mo-Fr von 08:30 – 17:00 Uhr)
Welche Gegenstände sind nicht mit der Gebäudeversicherung versichert?
Alle sich in der Wohnung von dem Schaden betroffenen beweglichen Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, (z.B. aufgelegte Teppichböden, Teppiche, Möbel, Hausrat und alle sonstigen beweglichen Gegenstände) sind nicht über die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft mit versichert.
Ist der Versicherer verpflichtet, Vorauszahlungen zu erheben?
Erbringt der Versicherer zunächst Vorauszahlungen, verneint aber später seine Einstandspflicht und fordert die erbrachte Leistung unter gleichzeitigem Hinweis auf § 12 Abs 3 VVG zurück, so ist der Versicherungsnehmer hinsichtlich der bereits erhaltenen Beträge nicht verpflichtet, innerhalb der Frist negative Feststellungsklage zu erheben.
Wie erfolgt die Einschaltung eines versicherungsgutachters?
Einschaltung eines Versicherungsgutachters: Bei Schäden über EUR 5.000,00 ist zwingend ein Versicherungsgutachter der Gesellschaft hinzu zu holen, der dann über die weitere Schadensregulierung entscheidet.
Wie erfolgt die Weiterleitung der Meldung an Versicherer?
Weiterleitung der Meldung an Versicherer: Die Verwaltung leitet Ihre Meldung weiter an den Versicherer der Eigentümergemeinschaft und teilt Ihnen dann eine „interne Schadensnummer“ mit.