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Kann man das Auto von seinem Vater verkaufen?

Kann man das Auto von seinem Vater verkaufen?

Willst Du Dein Auto verkaufen, schreibst Du besser eine Vollmacht. Damit eine andere Person in Deinem Auftrag Dein Auto verkaufen kann, musst Du sie also bevollmächtigen. Ist das Fahrzeug noch angemeldet, notierst Du am besten auch noch das amtliche Kennzeichen in der Vollmacht.

Kann man ein Auto ohne Erbschein verkaufen?

Wenn Sie keine Verwendung für Ihre Erbschaft haben, möchten Sie das geerbte Fahrzeug möglicherweise verkaufen. Auch in diesem Fall benötigen Sie keinen Erbschein, jedoch die Zulassungsbescheinigung Teil II, um einen rechtsgültigen Verkauf zu vollziehen.

Kann ich ein geerbtes Fahrzeug verkaufen?

Schwierig wird es, wenn du ein geerbtes Fahrzeug verkaufen möchtest und dessen Unterlagen fehlen. Ärgerlich ist es, wenn es die HU-Bescheinigung oder das Scheckheft sind. Problematisch wird es jedoch, wenn du eine der Zulassungsbescheinigungen nicht im Nachlass findest. Ohne Fahrzeugpapiere ist ein Verkauf zunächst nicht möglich.

Welche Unterlagen brauchst du für den Verkauf eines geerbten Autos?

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Ohne Erbschein ist ein Verkauf schwierig. Wenn Du ein geerbtes Auto verkaufen möchtest, benötigst Du folgende Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief. Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung. Inspektionsscheckheft.

Wie musst du ein Auto verkaufen?

Beim Verkauf musst du aber dem Käufer den Fahrzeugbrief aushändigen. Dieser dient letztlich als Besitzurkunde. Möchtest du folglich ein abgemeldetes Auto verkaufen, solltest du die Vorgehensweise am besten mit dem Käufer zuvor klären. Ein Auto zuvor abzumelden hat für dich natürlich Vorteile.

Was ist der Nachweis für ein geerbtes Auto?

Dies ist für den Käufer der Nachweis, dass Du das geerbte Auto verkaufen darfst. Ohne Erbschein ist ein Verkauf schwierig. Wenn Du ein geerbtes Auto verkaufen möchtest, benötigst Du folgende Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief.