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Kann man auch als Oma einen Teil des Sorgerechts bekommen?

Kann man auch als Oma einen Teil des Sorgerechts bekommen?

Wenn Eltern für ihre Kinder nicht mehr sorgen können, dann sollen die Großeltern das Sorgerecht bekommen, wenn sie es haben wollen. Sie sind dann grundsätzlich dem Jugendamt vorzuziehen.

Welche Recht hat eine Oma?

Nach § 1685 Abs. 1 BGB besitzen auch die Großeltern das Recht zum Umgang mit ihren Enkelkindern. Voraussetzung dafür ist nur, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Denn anders als beim Umgangsrecht der Eltern, wird beim Umgangsrecht der Großeltern nicht vermutet, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Habe ich als Oma ein Besuchsrecht?

Das Umgangsrecht der Großeltern – Oma und Opa haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Nicht nur die Eltern, sondern auch Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Enkelkind. Der Nachweis, dass die Besuchskontakte dem Kindeswohl dienen, muss von den Großeltern geführt werden.

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Was ist wichtig für die Großeltern?

Für die Großeltern ist es von nun an wichtig, alle ihnen übertragenen Aufgaben der Personensorge zu übernehmen. Sie sind dafür verantwortlich, dem Kind Kontinuität zu bieten sowie eine bestmögliche (schulische) Förderung.

Was ist wichtig beim Jugendamt für die Großeltern?

Erst einmal ist es sehr wichtig, dass die Eltern ihre Zustimmung geben und ggf. bei einem gemeinsamen Termin beim Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Großeltern übertragen wird. Es wird festgelegt, an welchem Ort und in welcher Wohnung das Kind dauernd oder auch übergangsweise leben darf.

Ist die Aufenthaltsbestimmung auf die Großeltern übertragen worden?

Wenn die Aufenthaltsbestimmung auf die Großeltern übertragen worden ist, ist es erforderlich, dass es unter der neuen Wohnanschrift gemeldet wird. Für die Großeltern ist es von nun an wichtig, alle ihnen übertragenen Aufgaben der Personensorge zu übernehmen. Sie sind dafür verantwortlich, dem Kind Kontinuität zu bieten sowie eine bestmögliche

Ist der Umgang zwischen Eltern und Kind völlig in Gefahr?

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Meist entscheiden Familiengerichte nur dann, den Umgang zwischen Eltern und Kind völlig zu unterbinden, wenn das Kindeswohl konkret in Gefahr ist. Das ist beispielsweise oft bei Kindesmissbrauch der Fall.