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Kann man als Zeuge vor Gericht einen Anwalt nehmen?
Jeder Zeuge hat das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen, der ihn berät und ihm während der Zeugenvernehmung vor Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Seite steht.
Hat ein Zeuge Akteneinsicht?
Akteneinsicht ist einem anwaltlichen Beistand eines Zeugen jedoch ohnehin nicht zu gewähren. Nur unter der Voraussetzung, dass der Zeuge gleichzeitig Verletzter der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat ist, hat dieser ein Akteneinsichtsrecht, sofern kein Versagungsgrund vorliegt (§ 406e StPO).
Kann das Opfer in der Hauptverhandlung getrennt vom Angeklagten vernommen werden?
So kann dem Opfer ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand zur Seite gestellt werden, der das Opfer während der Vernehmung begleitet. Oder das Opfer wohnt dem Strafverfahren mit anwaltlicher Vertretung als Nebenkläger bei. Das Gericht kann daneben auch anordnen, dass das Opfer in der Hauptverhandlung getrennt vom Angeklagten vernommen wird.
Hat das Opfer Verständnis für die Situation des Opfers?
Einen Anspruch darauf, dass Staatsanwälte oder Richter mit Verständnis für die Situation des Opfers von diesen Maßnahmen absehen, hat das Opfer nicht. Damit dient das Opfer im Strafverfahren – trotz aller Opferschutzbestrebungen – nur als Beweismittel. Rücksicht auf die Belange des Opfers werden hiermit nicht genommen.
Was ist ein Opfer in der Kriminologie?
In der Kriminologie ist Opfer definiert als die geschädigte Person im Verlaufe eines Verbrechens. Ein Opfer wird in seinen Rechten verletzt. Die Verletzung kann verschiedenster Art sein. So kann es eine körperliche Verletzung sein, will heißen eine Körperverletzung oder ein Mord.
Was ist das Thema „Opfer-sein“?
Das dem gesellschaftlichen Bereich zugerechnete „Opfer-Sein“ bringt soziale Missverhältnisse zum Ausdruck, hat mit Fremdbestimmung, Hilflosigkeit und Ohnmacht zu tun, mit Passivität und Abhängigkeit. Ein Opfer als solches kann eine definierbare Gruppe sein, als Beispiel seien genannt Religionsgemeinschaften oder auch ethnische Gruppen.