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Kann jeder einen Grundbuchauszug anfordern?

Kann jeder einen Grundbuchauszug anfordern?

Jede Person, die ein „berechtigtes Interesse“ hat und dieses auch nachweisen kann, darf gemäß § 12 Grundbuchordnung grundsätzlich das Grundbuch einer Immobilie oder eines Grundstückes einsehen.

Wie bestelle ich einen Grundbuchauszug?

5. Die Bestellung über Formulare beim zuständigen Grundbuchamt im Kanton

  • Der einfachste Weg, einen Grundbuchauszug zu bestellen, erfolgt online.
  • In der Regel ist auch eine schriftliche Bestellung über ein Auftragsformular per Post oder eine telefonische Auftragsannahme beim Grundbuchamt möglich.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?

Sie können einen Grundbuchauszug für 10,– Euro (einfacher Auszug) bzw. 20,– Euro (amtlicher Auszug in beglaubigter Form) direkt beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts bestellen. Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an.

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Wie komme ich an einen Grundbuchauszug?

Wer ein „berechtigtes Interesse“ hat, hat Anspruch auf den Grundbuchauszug. Das ist in jedem Fall der Eigentümer. Der Grundbuchauszug kann über das Grundbuchamt (Amtsgericht), einen Notar oder einen Online-Service angefordert werden. Der Grundbuchauszug kostet ab 10,00 €.

Wie bekommt man den Grundbuchauszug anfordern?

Grundbuchauszug anfordern: Hier erhalten Sie ein kostenfreies Musterschreiben als PDF. Wo und wie bekommt man den Grundbuchauszug? Den Grundbuchauszug beantragt man beim Grundbuchamt, das zu den örtlichen Amtsgerichten gehört.

Wie finden sie einen Auszug aus dem Grundbuch?

Sollten Sie einen Auszug aus dem Grundbuch benötigen, gilt es, zunächst das zuständige Grundbuchamt herauszufinden. Diese sind den Amtsgerichten zugeordnet, sodass Sie dieses ermitteln müssen. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie meistens auf der Website des Amtsgerichts.

Wie erhalten sie die Abschrift eines Grundbuchauszugs?

Die Abschrift eines Grundbuchauszugs erhalten Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, beim Grundbuchamt. Das Dokument lässt sich auch online anfordern. Foto: AdobeStock.com/fizkes Banken, die eine Immobilie finanzieren, wollen genau über diese informiert sein. Neben anderen Unterlagen fordern sie deshalb einen Grundbuchauszug.

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Was ist ein beglaubigter Grundbuchauszug?

Bei einem beglaubigten Grundbuchauszug bestätigt das Amt, dass es sich um keine Fälschung handelt. Einen solchen müssen Sie beantragen, wenn: Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten: Denn nur mit dem entsprechenden Grundbuchauszug können Sie belegen, dass Sie tatsächlich der Eigentümer der Immobilie sind.

https://www.youtube.com/watch?v=-K_WJyBb2d4