Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann ich Videokonferenz ablehnen?
- 2 Ist es Pflicht sich in einer Videokonferenz zu zeigen?
- 3 Was ist datenschutzrechtlich bei Videokonferenz Tools zu beachten?
- 4 Ist eine Videokonferenz Pflicht Schule?
- 5 Welche Videokonferenzen sind Datenschutzkonform?
- 6 Welche Videokonferenzen sind sicher?
- 7 Wer sollte von einer Aufzeichnung des Web-Meetings abgesehen werden?
- 8 Was gilt für Konferenz-Anwendungen in der Krise?
Kann ich Videokonferenz ablehnen?
Regelmäßig werden Arbeitnehmer die Teilnahme an Videokonferenzen „mit Bild“ daher nicht verweigern dürfen. Rechtsprechung zu dieser Frage existiert allerdings – soweit ersichtlich – noch nicht. In Betrieben mit Betriebsrat sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 Abs.
Ist es Pflicht sich in einer Videokonferenz zu zeigen?
in sozialen Netzwerken, ist nicht gestattet. Kein Konferenzteilnehmer ist verpflichtet, bei der Teilnahme an einer Videokonferenz Bilder von sich zu übertragen. Bildübertragungen, die Schülerinnen und Schüler zeigen, sind zudem nicht immer erforderlich und sollten daher deaktiviert werden.
Was ist datenschutzrechtlich bei Videokonferenz Tools zu beachten?
Videokonferenz-Anbieter mit Sitz in der EU sind datenschutzrechtlich sicher. Bei einem Anbieter mit Sitz außerhalb der EU sollten Sie prüfen, ob dieser ein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau hat. In der Regel müssen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Videokonferenz-Anbietern schließen.
Wohin schauen bei Videokonferenzen?
Sprechen Sie langsam und deutlich, besonders wenn es sich bei den anderen Teilnehmern um Menschen mit anderen Landessprachen handelt. In die Augen schauen: Genau wie bei einem persönlichen Meeting sollten Sie den Teilnehmern in die Augen, also in Ihre Kamera schauen. Dies wirkt automatisch offener und aufmerksamer.
Ist Videounterricht Pflicht?
In der neuen Fassung des Schulgesetzes von Mai 2020 sind Aufnahmen des Unterrichts gemäß §120 Abs. “Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder sonstiger verbindlicher Schulveranstaltungen bedürfen der Einwilligung der betroffenen Personen. Die Einwilligung muss freiwillig erteilt werden.
Ist eine Videokonferenz Pflicht Schule?
Grundsätzlich gibt es keine rechtliche Regelung, die Schulen sowie Lehrkräften ausdrücklich die Verwendung von modernen Kommunikationsmedien wie Videokonferenztools verbietet. Bei Videokonferenzen werden jedoch in der Regel personenbezogene Daten verarbeitet und diese können durchaus auch recht sensibel sein.
Welche Videokonferenzen sind Datenschutzkonform?
Die Datenschutzbehörden haben für Videokonferenzen zwei Anbieter empfohlen: Jitsi Meet und Nextcloud Talk. Hier sind Sie deshalb datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite. Der wesentliche Vorteil ist, dass es sich um On-Premise-Lösungen handelt.
Welche Videokonferenzen sind sicher?
Zoom | Sichere Videokonferenz | |
---|---|---|
Unterstütze Plattformen | Windows, MacOS, Linux, Android, iOS, Chrome OS, BlackBerry | alle gängigen Browser, Chrome wird empfohlen |
Name des Unternehmens | Zoom Video Communications, Inc. | Horizon44 GmbH |
Unternehmenssitz | USA | Deutschland |
Datenschutzerklärung | Online | Online |
Warum dürfen Arbeitnehmer Videokonferenzen verweigern?
Regelmäßig werden Arbeitnehmer die Teilnahme an Videokonferenzen „mit Bild“ daher nicht verweigern dürfen. Rechtsprechung zu dieser Frage existiert allerdings – soweit ersichtlich – noch nicht. In Betrieben mit Betriebsrat sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG zu beachten.
Was ist die Richtlinie zur Nutzung von Konferenz-Tools?
Richtlinie zur Nutzung von Konferenz-Tools: Das Unternehmen sollte seinen Arbeitnehmern über eine Richtlinie Vorgaben für die Nutzung des Tools machen und dadurch die datenschutzrechtlich zulässige Handhabung durch die Arbeitnehmer steuern. Dabei kann auch die Privatnutzung untersagt werden.
Wer sollte von einer Aufzeichnung des Web-Meetings abgesehen werden?
Von einer Aufzeichnung des Web-Meetings sollte grundsätzlich abgesehen werden. Die Teilnehmer sollten generell gehalten sein, sich anderweitig Notizen zu machen oder sich die Dokumente und Präsentationen im Nachgang per E-Mail zu senden.
Was gilt für Konferenz-Anwendungen in der Krise?
Dies gilt auch in der Krise. Der Einsatz von Konferenz-Anwendungen im Beschäftigungskontext kann je nach Zweck meist auf § 26 Abs. 1 BDSG oder gegebenenfalls auch auf Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden. In beiden Fällen gilt, dass eine Interessenabwägung vorzunehmen ist.