Kann ich selbst Akteneinsicht nehmen?
Eine Akteneinsicht können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Recht wahrnehmen wollen, die Akte zu einem Sie betreffenden Verfahren bei einer Behörde oder einem Gericht einzusehen. In den meisten Fällen nimmt die Akteneinsicht ein beauftragter Anwalt vor.
Warum darf nur ein Anwalt Akteneinsicht beantragen?
Akteneinsicht ohne Anwalt kann riskant sein! Ein Beschuldigter ohne Anwalt erhält nur die Auszüge aus der Ermittlungsakte, die für seine Verteidigung notwendig sind. Einem anwaltlichen Antrag auf Einsicht der Akten im Strafverfahren wird stattgegeben, wenn dadurch die Aufklärung des Falles nicht gefährdet wird.
Wie kann eine Strafanzeige gestellt werden?
Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder aber bei den Amtsgerichten gestellt werden. Es ist mithin nicht vonnöten, die Strafanzeige nach striktem Formular zu erstatten und sich an feste Wortlaute zu halten. Laien wissen oftmals überhaupt nicht, welcher Straftatbestand erfüllt ist.
Wie kann ein Strafantrag angebracht werden?
Der Strafantrag muss gemäß § 158 Abs. 2 StPO bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll, bei einer anderen Behörde (Polizei) schriftlich angebracht werden. Der Strafantrag kann nicht an Bedingungen geknüpft werden.
Wie kann ich eine Strafanzeige erstatten?
Zu stellen ist eine Strafanzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht. Im Rahmen einer Strafanzeige schildert der Mitteilende der Behörde sodann, was nach seiner Erinnerung und nach seinem Verständnis vorgefallen ist und wer an dem Vorfall beteiligt war. Nicht nur Opfer von Straftaten können Strafanzeige erstatten.
Was ist die Unterscheidung zwischen Strafanzeige und Strafantrag?
Unterscheidung zwischen Strafanzeige und Strafantrag. Die Strafanzeige ist nicht zu verwechseln mit dem Strafantrag. Bei der Anzeige handelt es sich lediglich um die Mittelung des Sachverhaltes. Sie ist nicht fristgebunden und kann von jedermann erstattet werden.