Inhaltsverzeichnis
Kann eine Verpflichtungserklärung widerrufen werden?
Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Auswärtige Amt hat keine Kenntnis darüber, ob durch einen Widerruf eine Erstattungspflicht im Schadenfall abgewendet werden kann.
Wann ist eine Verpflichtungserklärung notwendig?
Wenn Sie eine ausländische Besucherin oder einen ausländischen Besucher für kurze Zeit nach Deutschland einladen, unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Besuch, eine touristische Reise oder eine Geschäftsreise handelt, können Sie für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Wann erlischt die Verpflichtungserklärung?
Seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erlischt eine ab dem 06.08.2016 abgegebene Verpflichtungserklärung jetzt spätestens fünf Jahre nach Einreise des Familienangehörigen. Eine vor dem 06.08.2016 abgegeben Verpflichtungserklärung erlischt bereits drei Jahre nach Einreise des Begünstigten.
Wann erlischt Verpflichtungserklärung?
Seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 erlischt jede Verpflichtungserklärung nach fünf Jahren (§ 68 Abs. 1 AufenthG).
Wer kann eine Verpflichtungserklärung machen?
Voraussetzungen: Eine Verpflichtungserklärung kann nur abgeben, wer über ausreichende Einkünfte oder über ausreichendes Vermögen verfügt und ein gesichertes Aufenthaltsrechts in Deutschland hat, d.h. entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist.
Was ist die Versagung von Schengen-Visa vor der Einreise?
„Die Versagung und die Beschränkung eines Visums und eines Passersatzes vor der Einreise bedürfen keiner Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung; die Versagung an der Grenze bedarf auch nicht der Schriftform. Formerfordernisse für die Versagung von Schengen-Visa richten sich nach der Verordnung (EG) Nr. 810/2009.“
Kann eine Person in die Bundesrepublik einreisen?
Möchte eine Person in die Bundesrepublik einreisen, dann kann es unter Umständen erforderlich sein, dass die Person ein gültiges Visum besitzt. Liegt ein Visum nicht vor oder wurde der Antrag auf Erteilung eines Visums abgelehnt stellt sich die Frage, ob sich die Betroffenen gegen die Ablehnung rechtlich wehren können.
Hat die Auslandsvertretung den Antrag abgelehnt?
Sollte die Auslandsvertretung entgegen der Erwartung den Antrag abgelehnt haben, dann gilt es herauszubekommen, wieso der Antrag nicht stattgegeben wurde. Problematisch ist allerdings, dass die Ablehnung nach § 77 Abs. 2 AufenthG keine Ablehnungsbegründung enthalten muss.