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Kann ein Vermieter mich einfach rausschmeissen?

Kann ein Vermieter mich einfach rausschmeißen?

Eine Vermieterkündigung kommt nur in Betracht bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag, zum Beispiel Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. Dann droht allerdings auch gleich die fristlose Kündigung. Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen.

Kann ein Vermieter nachträglich einen Hund verbieten?

Will der Vermieter eine aus seiner Sicht vertragswidrige Tierhaltung verbieten, darf er damit nicht längere Zeit warten. Wenn das Tier die Mitbewohner nachweislich belästigt, beispielsweise durch dauerndes Bellen oder durch Häufchen im Flur und so weiter, kann die Tierhaltung auch noch nachträglich verboten werden.

Hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz?

Der Vermieter hatte jedoch laut Gericht trotzdem keinen Anspruch auf Schadensersatz: Er hätte dem Mieter vorher erfolglos eine Nachfrist zum Putzen setzen müssen (AG Zweibrücken, Az. 2 C 71/13). Eine Nachfrist wird im Allgemeinen auch bei Schönheitsreparaturen verlangt.

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Wie schließt der Vermieter einen Mietvertrag ab?

Der Verwalter schließt ausdrücklich im Auftrag des Eigentümers mit dem Mieter einen Mietvertrag ab. Mietvertragsparteien sind dann Eigentümer und Mieter. Auch hier stellen sich keine weiteren Probleme ein.

Kann der Vermieter Schönheitsreparaturen nicht durchführen?

Wenn der Mieter die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht durchführt, entsteht für den Vermieter ein Schaden – schließlich muss er dann selbst einen Maler für die Renovierung bezahlen. Hier hat der Vermieter grundsätzlich gegen den Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Renovierungskosten.

Ist ein Mangel an der Mietsache eingetreten?

Besteht ein Mangel an der Mietsache, so wird ein Vermieter meist einen Blick auf den eingetretenen Schaden werfen wollen. Nur dann kann dieser eine Entscheidung hinsichtlich der Reparatur treffen. In solchen Fällen ist ohne Probleme von einem Zutrittsrecht des Vermieters auszugehen.