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Kann ein Kind zwei hauptwohnsitze haben?

Kann ein Kind zwei hauptwohnsitze haben?

Kein doppelter Wohnsitz der Fall sein, wenn beide Eltern nach einer Trennung umziehen und kein „alter Lebensmittelpunkt“ mehr existiert. Denn klar ist: Kinder können – ebenso wie Erwachsene – nur einen Hauptwohnsitz haben. Zwei Hauptwohnsitze sind melderechtlich schlichtweg nicht möglich.

Wer bekommt das Kindergeld wenn das Kind nicht mehr zuhause wohnt?

Der Rechtsanspruch aufs Kindergeld liegt bei den Eltern, die es als Unterstützung nutzen sollen, um ihren Nachwuchs zu versorgen. An diesem Rechtsanspruch ändert sich auch dann nichts, wenn das Kind von zu Hause auszieht und jetzt eine eigene Wohnung hat.

Wo ist der gewöhnliche Aufenthalt?

Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person ist dort, wo sie sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt gilt stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten.

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Wie erfahre ich wo meine Kinder gemeldet sind?

Ihr Kind kann immer nur einen Wohnsitz haben. Der Wohnsitz ist dort, wo es bei der Gemeinde als Einwohner gemeldet ist. Es gibt nach den Meldegesetzen keine zwei gleichberechtigten Hauptwohnsitze. Als Elternteile müssen Sie sich also darauf einigen, welcher Elternteil den Hauptwohnsitz des Kindes anmeldet.

Kann ein Elternteil ein Kind ummelden?

Laut Meldegesetz muss der Elternteil das Kind anmelden, bei dem es tatsätzlich seinen Wohnsitz hat. Das Meldeamt hat aber Vordrucke für die Ummeldung Minderjähriger, auf denen der zweite Sorgeberechtigte zustimmen muss.

Was bedeutet Zweitwohnsitz bei Kindern?

Bei gemeinsamer Ausübung der Personensorge von dauerhaft getrennt lebenden Eltern ist der Hauptwohnsitz des minderjährigen Kindes bei dem Elternteil, bei dem sich hauptsächlich aufgehalten wird. Beim anderen Elternteil besteht ein Nebenwohnsitz, womit dem Grundsatz des abgeleiteten Doppelwohnsitzes entsprochen wird.

Hat ein volljähriges Kind Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes?

Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert. Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.

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Kann ein volljähriges Kind selbst Kindergeld beantragen?

Sollten die Eltern der Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Kind nicht oder nur unvollständig nachkommen, können volljährige Kinder das Kindergeld direkt ausgezahlt bekommen. Kinder können im Normalfall keinen eigenen Kindergeldantrag stellen, da es den Eltern zusteht. Bezugsberechtigt ist immer nur ein Elternteil.

Was ist ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland?

Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (s.o.) „Gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland bedeutet, dass der- oder diejenige sich unter Umständen in Deutschland aufhält, die erkennen lassen, dass er/sie dort nicht nur vorübergehend verweilt.

Kann ich mein Kind bei mir anmelden?

Die Vorschrift bedeutet zunächst, dass Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren selbst verpflichtet sind, sich anzumelden. Hier müssen weder Vater noch Mutter der Anmeldung zustimmen, das Kind kann sich also auch gegen den Willen seiner Eltern anmelden (Huttner/Kutschera, Kommentar zum Meldegesetz BW, § 15, S. 48).

Wann gehören Kinder zum Haushalt?

Ein Kind gehört zum Haushalt des Stpfl., wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter Leitung des Stpfl. dessen Wohnung teilt und sich mit seiner Einwilligung vorübergehend außerhalb seiner Wohnung aufhält.

Ist die Bestimmung des Hauptwohnsitzes des Kindes möglich?

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Das OLG München vertritt zwar die Auffassung, dass die Bestimmung des Hauptwohnsitzes des Kindes „keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für ein Kind ist“. Eine Anrufung des Familiengerichts im Fall der Uneinigkeit der Eltern ist damit nicht möglich.

Wie geht es mit dem Wohnsitz in Deutschland einher?

Er geht nicht mit dem Wohnsitz einher. Aber nach zusammenhängenden 183 Tagen wird der schlichte Aufenthalt in Deutschland zum gewöhnlichen Aufenthalt und somit zum Wohnsitz in Deutschland. Der schlichte oder vorübergehende Aufenthalt ist gesetzlich nicht geregelt, ergibt sich jedoch aus dem Umkehrschluss des gewöhnlichen Aufenthaltes.

Ist der Wohnsitz in der EU erlaubt?

Unser gewöhnlicher Aufenthalt und Wohnsitz liegt in der EU und das ist aufgrund des Freizügigkeitsgebotes möglich. Der Wohnsitz verlangt keine fest umbaute Bleibe. Sie ist in Deutschland Pflicht, sobald du eine Wohnung, einen Raum, kurz eine feststehende Bleibe hast.

Ist der Aufenthalt des Kindes in der elterlichen Wohnung möglich?

Die besuchsweisen Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung führen auch dann nicht zur Beibehaltung des Wohnsitzes, wenn die Rückkehr des Kindes ins Inland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist. Der Auslandsaufenthalt führt umso eher zum Wegfall des inländischen Wohnsitzes, je jünger das Kind ist.