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Kann ein Jugendlicher mit 14 Jahren schon fur eine Straftat ZB Diebstahl Fahren ohne Fahrausweis bestraft werden?

Kann ein Jugendlicher mit 14 Jahren schon für eine Straftat ZB Diebstahl Fahren ohne Fahrausweis bestraft werden?

Unter 14-Jährige gelten als Kinder und sind nicht strafmündig und deshalb strafrechtlich nicht verfolgbar. „§ 1 JGG Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heran- wachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.

Wann ist Schwarzfahren eine Straftat?

Ein strafwürdiges Schwarzfahren nach § 265a StGB ist folglich immer dann gegeben, wenn ein Fahrgast vorsätzlich ohne Ticket in ein öffentliches Verkehrsmittel steigt, mit dem Ziel, sich eine kostenlose Beförderung zu erschleichen.

Wie können Polizisten jederzeit eingreifen?

So können Polizisten jederzeit eingreifen, wenn Gefahr im Verzug ist. Ein Beispiel: Ein stark alkoholisierter Mann ist auf der Straße unterwegs. Das Risiko ist hoch, dass es zu einem Verkehrsunfall kommt. Dann kann die Polizei ihn in präventiven Gewahrsam nehmen, damit nichts passiert.

Was ist die polizeiliche Vernehmung von Zeugen?

Für die polizeiliche Vernehmung von Zeugen ist der § 163 Abs. 3 StPO(Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren) die maßgebliche Vorschrift. Diese Befugnis verweist auf die Normen der StPO, die entsprechend anzuwenden sind.

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Welche Rechte haben Verdächtige bei der Polizei?

Mit Blick auf die Rechte sind drei Aspekte besonders wichtig: 1) Das Recht zu schweigen. Verdächtige haben das Recht, bei der Polizei die Aussage zu verweigern. „Nichts zu sagen wird in Deutschland weder positiv noch negativ bewertet. Im Gewahrsam ist Schweigen aber meistens Gold“, erklärt Rechtsanwältin Landgraf.

Was bedeutet Gewahrsam in der Polizei?

Sobald aber zum Beispiel die Lage eskaliert, rufen die Beamten die Polizei. Nur wenige Ordnungsämter haben die räumlichen Kapazitäten und entsprechend geschultes Personal, um Menschen in Gewahrsam zu nehmen. In der Praxis bedeutet Gewahrsam also meist Polizeigewahrsam.