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Kann ein gemeinsamer Mietvertrag von einer Partei gekundigt werden?

Kann ein gemeinsamer Mietvertrag von einer Partei gekündigt werden?

Dabei ist zu beachten, dass der Mietvertrag nur gemeinsam gekündigt werden kann. Das heißt: es müssen beide die Kündigung einreichen oder unterschreiben. Alleine kündigen ist demnach nicht möglich und der Vermieter muss die von einem Partner allein eingereichte Kündigung nicht annehmen.

Wie komme ich bei einer WG aus dem Mietvertrag?

Wollt ihr alle den WG-Mietvertrag kündigen, müsst ihr auch alle die Kündigung unterschreiben. Des Weiteren gilt die übliche Kündigungsfrist und –form für Mietverträge. Bist du alleiniger Hauptmieter so musst du sowohl deinen Untermietern kündigen als auch dem Vermieter.

Wie kann der Vermieter das Mietverhältnis mit dem anderen Ehegatten kündigen?

§ 563 Abs.4 BGB kann der Vermieter das nur mit dem einen Ehegatten fortgesetzte Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem Ausscheiden des einen und der Fortsetzung durch den anderen Ehegatten Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

Wie scheitert ein Mieter aus dem Mietverhältnis?

Wirkt nur einer der Mieter oder der Vermieter nicht mit, scheitert das Ausscheiden eines Mieters. Es kann durchaus vorkommen, dass insbesondere der Vermieter nicht bereit ist, einen Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen, weil er dadurch einen Schuldner für seine Mietzinsforderung verliert.

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Kann der Vermieter seine Erlaubnis erteilen?

Der Vermieter muss dann seine Erlaubnis erteilen, wenn der Mieter aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen mit einer Person einen gemeinsamen Haushalt führen möchte, gleich ob es sich bei der Person um einen Partner gleichen oder anderen Geschlechts handelt.

Wie verhält es sich bei einer Mietschuld mit anderen Vermietern?

Das bedeutet, dass der Vermieter im Falle einer Mietschuld automatisch auf die anderen Hauptmieter zugehen wird und den geschuldeten Mietzins einfordert. Ebenso verhält es sich im Übrigen auch bei anstehenden Nachzahlungen entsprechend der Betriebskostenabrechnung oder wenn es um die zu hinterlegende Kaution für die Wohnung oder das Haus geht.