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Kann ein Arbeitnehmer seine Stunden reduzieren?

Kann ein Arbeitnehmer seine Stunden reduzieren?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, seine im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit zu verringern – und zwar nicht nur während oder nach der Elternzeit oder zur Pflege von Angehörigen. Das gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen (§ 6 TzBfG). 7 TzBfG).

Wie kann ich meine Arbeitszeit verkürzen?

Der Arbeitnehmer hat gemäß dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge grundsätzlich das Recht, seine Arbeitszeit zu verkürzen. Der Arbeitgeber kann dies ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegensprechen.

Kann man Brückenteilzeit verkürzen?

Kann ich die Brückenteilzeit auf Wunsch frühzeitig beenden? Während der Brückenteilzeit sind Teilzeitbeschäftigte an die vereinbarte Arbeitszeit gebunden. Sie haben keinen Anspruch darauf, innerhalb des im Voraus bestimmten Zeitraums ihre Arbeitszeit weiter zu verkürzen oder zu verlängern.

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Was ist das Motiv um die Arbeitszeit reduzieren zu wollen?

Das Motiv um die Arbeitszeit reduzieren zu wollen muss nicht immer familiär bedingt sein – auch wenn Kinderbetreuung sicher in vielen Fällen der entscheidende Antrieb ist, wenn Kolleginnen und Kollegen von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle wechseln.

Kann der Arbeitgeber mit einer Reduzierung nicht einverstanden sein?

Wenn Sie als Mitarbeiter mit einer Reduzierung nicht einverstanden sind, können Sie notfalls dagegen klagen. Ihr Arbeitgeber muss nachweisen, dass er nicht nur bestimmten Mitarbeitern die Arbeitszeit kürzen will, sondern dass diese Regelung bei allen Mitarbeitern Anwendung findet.

Kann der Arbeitgeber 40 Stunden in der Woche reduzieren?

Wenn Sie also bisher 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben, darf der Arbeitgeber Ihre Stundenzahl nur auf höchsten 32 Stunden reduzieren. Wenn Sie als Mitarbeiter mit einer Reduzierung nicht einverstanden sind, können Sie notfalls dagegen klagen.

Wann muss der Arbeitgeber einen Wunsch nach einer Reduzierung der Arbeitszeit machen?

Den Wunsch nach einer Reduzierung der Arbeitszeit müssen Mitarbeiter mindestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Der Arbeitgeber muss dem Wunsch entsprechen, wenn nicht betriebliche Gründe entgegenstehen – so formuliert es das Gesetz. Ein betrieblicher Grund liegt unter anderem dann vor,…

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