Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann Eigentum an einer gestohlenen Sache erworben werden?
- 2 Kann man Eigentümer von gestohlenem Geld werden?
- 3 Kann ein gutgläubiger Eigentumserwerb auch bei gestohlenen Sachen möglich sein?
- 4 Was bedeutet „Geld hat man zu haben“?
- 5 Wie unterscheidet man den guten Glauben an das Eigentum?
- 6 Kann man zu viel gezahlt werden?
Kann Eigentum an einer gestohlenen Sache erworben werden?
Festzuhalten ist daher, dass der Käufer an einer gestohlenen Sache nie Eigentum erwerben kann. Der Gesetzgeber schützt insofern den wahren Eigentümer (Bestohlenen). Der wahre Eigentümer kann somit die Sache vom Käufer zurückverlangen.
Kann man Eigentümer von gestohlenem Geld werden?
§ 935. Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen. (1) 1Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war.
Kann ein gutgläubiger Eigentumserwerb auch bei gestohlenen Sachen möglich sein?
Dem Eigentümer betrügerisch entlockte Sachen sind anvertraut iSd § 367 ABGB und können daher von Dritten gutgläubig erworben werden.
Ist Eigentümer geworden?
Erwerb vom Berechtigten Die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen ist in den §§ 929 ff. BGB geregelt. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der Erwerber neuer Eigentümer geworden.
Hat der Arbeitnehmer das Geld ausgegeben?
Im Vertrauen auf die Richtigkeit des Gehalts hat der Arbeitnehmer das Geld ausgegeben. Geht man davon aus, dass das zu viel gezahlte Gehalt seine Berechtigung hat, spricht aus Sicht des Arbeitnehmers natürlich nichts dagegen, es auch auszugeben. In letzterem Fall spricht man von einer Entreicherung.
Was bedeutet „Geld hat man zu haben“?
„Geld hat man zu haben“. Hier gilt der juristische Grundsatz: Geld hat man zu haben. Das bedeutet: Nur weil der Schuldner – in diesem Fall der Arbeitnehmer – vielleicht kein Geld mehr hat, heißt das nicht, dass er seine Schuld nicht mehr begleichen muss.
Wie unterscheidet man den guten Glauben an das Eigentum?
Guter Glaube. Grundsätzlich unterscheidet man in der Gutglaubensregelung des deutschen Rechts den guten Glauben an das Eigentum nach den § 932 ff. BGB und den guten Glauben an die Verfügungsbefugnis nach dem Paragraphen 135 Absatz 2 BGB. Dem Gutglaubenschutz kommt große Bedeutung zu im Sachenrecht, wenn es um Wertpapiere oder das…
Kann man zu viel gezahlt werden?
Zu viel gezahltes Gehalt muss nicht immer zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlung sei dann theoretisch noch möglich. Anders sehe es aus, wenn man mit dem Geld zum Beispiel eine Reise mache oder einen Restaurantbesuch bezahle.