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Kann Ehefrau auf Versorgungsausgleich verzichten?

Kann Ehefrau auf Versorgungsausgleich verzichten?

Ehegatten können den Versorgungsausgleich im Einzelfall auch ausschließen. Dies ist in der Regel jedoch nur im Rahmen einer notariellen Vereinbarung wie einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich. Auch im Scheidungsverfahren selbst kann ein entsprechender Verzicht noch erklärt werden.

Wann kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden?

Bei Ehen, die bis zur Einreichung des Scheidungsantrags höchstens drei Jahre gedauert haben, wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt, falls keiner der Parteien auf der Durchführung des Versorgungsausgleichs besteht. Da die Ehe weniger als drei Jahre dauerte, muss kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden.

Kann man im Nachhinein auf den Versorgungsausgleich verzichten?

Nachträglich können Sie nicht verzichten. Aber es bleibt Ihnen unbenommen, eine völlig neue Vereinbarung zu treffen, mit der Ihre geschiedene Frau sich verpflichtet, die im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleiches erhaltenen Rentenzahlungen an Sie wieder auszukehren.

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Wann entfällt Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich entfällt hiernach in folgendem Fall: Ein Ehegatte hat bisher als Alleinverdiener zur Finanzierung der Familie beigetragen, während der andere Ehegatte den Haushalt geführt hat. Dieser Ehegatte verliert durch sein Verschulden seinen Arbeitsplatz. Der andere Ehegatte muss nun arbeiten gehen.

Wie hoch ist der Miteigentumsanteil einer Eheleute?

In der Praxis kommt sehr häufig ist der Fall der gemeinsamen Anschaffung einer Immobilie der Eheleute zu Miteigentumsanteil in Höhe von jeweils 50\% vor, wobei der Leistungsbeitrag eines Ehegatten (Kosten der Anschaffung, Bebauung oder Unterhaltung) höher ist, als er seinem Miteigentumsanteil entspricht.

Wie scheidet der Ehegatte aus dem Mietvertrag aus?

Nach der Scheidung scheidet derjenige Ehegatte, der ausgezogen ist, auch aus dem Mietvertrag aus. Das führt dazu, dass nur noch der in der Wohnung lebende Ehegatte Mieter ist.

Was soll der Ehegatte für ein größeres Vermögen ausreichen?

Hat der verfügende Ehegatte ein größeres Vermögen, dann soll der Verbleib von 10\% des ursprünglichen Vermögens ausreichen, um die Zustimmungsbedürftigkeit auszuschließen. Als größeres Vermögen gelten dabei wohl Vermögensmassen ab 300.000 Euro, wobei auch hier die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nicht einheitlich ist.

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Wie kann der andere Ehegatte die Gerichtskosten übernehmen?

Nach Ausspruch der Scheidung, wird der andere Ehegatte später vom Gericht dazu verpflichtet werden, die Gerichtskosten hälftig zu übernehmen. Der Antragsteller kann dann mit einer Rückerstattung rechnen.