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Kann die Polizei ein Verfahren einstellen?

Kann die Polizei ein Verfahren einstellen?

Die Polizei gibt das Strafverfahren nach den Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft ab. Diese kann weitere Ermittlungen anordnen oder aber auch selbst durchführen. Hält die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht für nicht hinreichend für eine Anklageerhebung, stellt sie das Verfahren ein (§ 170 Abs. 2 StPO).

Was bedeutet Einstellung des Verfahrens nach 170 Abs 2 StPO?

Das Strafrecht sieht vor, dass ein Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden kann, wenn ein hinreichender Tatverdacht fehlt. Dieser liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte aufgrund der vorliegenden Beweise verurteilt wird.

Kann Polizei Strafverfahren einstellen?

Man kann alle Verfahren in jeder Situation einstellen: Ein Ermittlungsverfahren (noch nicht bei Gericht) oder auch das gerichtliche Strafverfahren. Die Einstellung ist immer auch das erste Ziel einer Verteidigung.

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Wie lange wird bei der Polizei gespeichert?

Wie lange darf die Polizei personenbezogene Daten speichern? bei Jugendlichen fünf Jahre nicht überschreiten. Bei Kindern dürfen die Prüfungstermine oder Aufbewahrungsfristen für die in Dateisystemen oder Akten suchfähig gespeicherten personenbezogenen Daten zwei Jahre nicht überschreiten.

Wie ist die Anhörung durchzuführen?

Gemäß § 24 Abs. 1 SGB X ist die Anhörung grundsätzlich durchzuführen, wenn ein Eingriff in bestehende Rechte des Beteiligten erfolgt, wodurch eine mögliche nachträgliche Korrektur des Bescheides vermieden bzw. überflüssig werden kann. Durch die Anhörung kann eventuell auch ein weggefallener Anspruch unter neuen…

Was sind die Voraussetzungen für eine Anhörung?

I. Voraussetzungen für eine Anhörung. Grundsätzlich muss die Anhörung erfolgen, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird. Ein Beteiligter muss zu einem Verwaltungsakt angehört werden, wenn. der Verwaltungsakt in die bestehenden Rechte des Beteiligten eingreift, die bisherige Rechtsstellung zu einem Nachteil für den Beteiligten führt,

Ist ein Anhörungsverfahren zwingend erforderlich?

Ein Anhörungsverfahren ist allerdings gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 7 SGB X z. B. nicht zwingend erforderlich, wenn mit der Aufrechnung (§ 51 SGB) bzw. der Verrechnung (§ 52 SGB I) gegen bzw. mit Ansprüchen von bis zu 70,00 Euro zu rechnen ist.

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Wann kann die Anhörung nachgeholt werden?

Wurde die Anhörung des Beteiligten versäumt, kann diese bis zum Verfahrensende nachgeholt werden, um eine wirksame Heilung zu erzielen (§ 45 Abs. 1 Nr. VwVfG). Die Anhörung ist auch noch während eines Gerichtsverfahrens (z.