Menü Schließen

Kann der Vermieter Hundehaltung verbieten?

Kann der Vermieter Hundehaltung verbieten?

Generell alle Tiere in einer Mietwohnung zu verbieten ist nicht zulässig. Die Tierhaltung muss jedoch in zumutbarem Rahmen bleiben. Für bestimmte Arten (groß oder exotisch) ist eine Haltungserlaubnis des Vermieters erforderlich. Kleintiere wie Fische oder Hamster in zumutbarer Zahl muss der Vermieter dulden.

Wie frage ich meinen Vermieter Ob ich eine Katze halten darf?

sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie darum bitten, dass Sie mir die Erlaubnis für die Haltung eines Haustiers erteilen. Gemäß meinem Mietvertrag benötige ich Ihre Genehmigung. Das Wesen des Tiers gilt als gutmütig.

Welche Tiere darf man in Österreich halten?

Grundsätzlich darf man „gewöhnliche“ Haustiere wie Hunde und Katzen in der Wohnung halten, sofern es im Mietvertrag oder in der Hausordnung nicht anders geregelt ist.

Was ist ein Mietvertrag?

Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwisch­en einem Vermieter (Eigentümer, Hauptmieter) und dem Mieter (bzw. Untermieter). Damit ein Mietvertrag zustande kommt, reicht bereits eine Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins aus.

LESEN SIE AUCH:   Wie kann man Superkleber entfernen?

Ist die Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt?

Es ist nicht möglich, die Tierhaltung im Mietvertrag uneingeschränkt zu verbieten. Kleintiere dürfen fast immer gehalten werden, es sei denn, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen ihre Haltung spricht. Es ist empfehlenswert, im Mietvertrag eine individuelle Einigung mit dem Mieter zu treffen oder einen Vorbehalt einzubauen.

Wann kommt ein Mietvertrag zustande?

Damit ein Mietvertrag zustande kommt, reicht bereits eine Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins aus. Wenn Sie ein bindendes Mietanbot mit diesen beiden Punkten abgeben und der Vermieter dieses annimmt, ist bereits ein Vertrag zustande gekommen!

Was unterliegt einem Nachtrag zu einem Mietvertrag?

Ein Nachtrag zu einem Mietvertrag unterliegt denselben mietrechtlichen Bestimmungen wie der ursprüngliche Mietvertrag. Auch die Regelungen zur Form sind dieselben. Hier ist insbesondere § 550 BGB zu beachten.