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Kann der Vermieter den Schlussel auf Verlangen des Vermieters zuruckgeben?

Kann der Vermieter den Schlüssel auf Verlangen des Vermieters zurückgeben?

Natürlich muss der Vermieter den Schlüssel auf Verlangen des Mieters auch wieder zurückgeben. Wer als Mieter erfährt, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel zur Wohnung hat, kann die Herausgabe fordern – notfalls über eine Mietschlichtungsbehörde oder ein Gericht.

Was ist die Schlüsselübergabe durch den Vermieter?

Die Schlüsselübergabe durch den Vermieter an den Mieter ist ein elementarer Bestandteil der Pflicht des Vermieters, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren, vgl. dazu § 535 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch [ BGB ]).

Ist der Vermieter im Besitz eines wohnungstürschlüssels?

Der Mieter muss es grundsätzlich nicht dulden, dass der Vermieter im Besitz eines Wohnungstürschlüssels ist. Auch wenn der Mietvertrag bereits unterschrieben ist und der Mieter die Wohnung bereits bezogen hat, darf der Vermieter keinen Schlüssel vom Mieter einfordern – es sei denn natürlich, der Mieter stimmt zu.

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Warum muss der Mieter einen Schlüssel zurückgeben?

Zieht der Mieter aus, muss er alle vorhandenen Schlüssel zurückgeben. Tut er das nicht, weil er zum Beispiel einen Schlüssel nicht mehr findet, verletzt er seine vertragliche Pflicht und muss den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Das bedeutet in der Regel, er muss die Kosten für einen Austausch des Schlosses übernehmen.

Wie kann der Vermieter die Schlüssel zur Wohnung einfordern?

„Der Vermieter kann die Informationen abfragen oder einfordern, wo der Mieter für Notfälle einen Zweitschlüssel hinterlegt hat“, erklärt Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Die Schlüssel zur Wohnung darf der Vermieter letztlich erst beim Auszug des Mieters einfordern.

Hat der Vermieter keinen rechtlichen Anspruch auf den Schlüssel irgendwo im Haus?

der Vermieter hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ein Mieter den Schlüssel irgendwo im Haus deponiert. Sollte es deshalb zum Streit mit dem Vermieter kommen, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt.

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Wie kann ein Schaden des Vermieters bestehen?

So ein Schaden des Mieters kann dann z.B. in angefallenen Rechtsanwaltsgebühren oder den Kosten für einen Austausch eines Türschlosses bestehen. Wenn der Vermieter sich nicht an die Pflicht zur Herausgabe hält, kann der Mieter den Vermieter notfalls darauf verklagen ihm sämtliche Wohnungsschlüssel zu geben.