Kann der Staatsanwalt einen Haftbefehl beantragen?
Der Staatsanwalt muss ebenfalls unverzüglich entscheiden, ob er einen Haftbefehl beantragen will. Keinesfalls darf die Polizei vor einer Anhörung durch den Richter den Festgenommenen vernehmen. Die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls müssen vor der Vernehmung des Beschuldigten vorliegen.
Ist ein Freund oder Angehöriger verhaftet worden?
Erfahren Sie, dass gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt oder ist ein Freund oder Angehöriger verhaftet worden, benötigen Sie umgehend anwaltliche Hilfe. Nur der Anwalt erhält eine sofortige Besuchserlaubnis und kann dem Verhafteten die unbedingt erforderliche anwaltliche Unterstützung geben.
Wann wird ein Haftbefehl erlassen?
Ein Haftbefehl wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Richter erlassen, wenn gem. § 112 StPO und der Freiheitsentzug nicht unverhältnismäßig ist. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Straftat begangen hat.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Erlass eines Haftbefehls?
Die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls müssen vor der Vernehmung des Beschuldigten vorliegen. Der von der Polizei festgenommene Beschuldigte sollte sich auf gar keinen Fall auf eine Vernehmung durch die Polizei einlassen. Gegenüber der Polizei besteht für den Beschuldigten SCHWEGEPFLICHT.
Ist der Festgenommene verpflichtet seine Rechte zu belehren?
Er ist nur verpflichtet, seinen Vor- und Familiennamen (und ggfs. den Geburtsnamen), den Ort und Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seine Wohnanschrift und seine Staatsangehörigkeit anzugeben. Vor der Vernehmung ist der Festgenommene von der Polizei über seine Rechte zu belehren.