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Kann der neue Vermieter die Ruckzahlungsanspruche selbst leisten?

Kann der neue Vermieter die Rückzahlungsansprüche selbst leisten?

Der neue Vermieter kann seinerseits den bisherigen Vermieter von Rückzahlungsansprüchen freistellen und diese an die Mieter selbst leisten. Generell hat ein Vermieterwechsel keinen Einfluss auf die Mietkaution. Erfolgt der Eigentümerwechsel, geht die geleistete Mietkaution automatisch auf den neuen Eigentümer über.

Wie geht es um eine vermietete Eigentumswohnung?

Handelt es sich um eine vermietete Eigentumswohnung, so gehören die Beschlüsse der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft nicht zu den Unterlagen, die der Vermieter zugänglich machen muss. Der Mieter hat zwar das Recht, die Unterlagen einzusehen, aber nicht, sie mitzunehmen.

Wie kann der alte Vermieter Nachzahlungsansprüche freistellen?

Allerdings kann der alte Vermieter Nachzahlungsansprüche an den neuen Vermieter abtreten. Der neue Vermieter kann seinerseits den bisherigen Vermieter von Rückzahlungsansprüchen freistellen und diese an die Mieter selbst leisten.

Hat der neue Vermieter keinen Anspruch auf den alten Mietvertrag?

Auch wenn der neue Vermieter meint, dass sein Name im alten Vertrag nicht drin steht und der Mietvertrag aktualisiert werden muss, einen Anspruch hierauf hat er nicht. Selbst dann nicht, wenn bisher nur eine mündliche Absprache mit dem ehemaligen Mieter abgeschlossen wurde.

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Ist der neue Eigentümer verpflichtet zur Rückzahlung der Kaution?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der neue Eigentümer zur Rückzahlung der Kaution einschließlich der darauf entfallenen Zinsen verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Sicherheit seinerseits beim Eigentumswechsel auch tatsächlich erhalten hat (§ 566a Satz 1 BGB).

Welche Kosten müssen Wohnungseigentümer tragen?

Möglichkeiten der Kostenverteilung in der Eigentümergemeinschaft. Haben die Wohnungseigentümer keine oder keine andere Regelung getroffen, müssen sie die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach ihren Miteigentumsanteilen (MEA) tragen, § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wie tritt der neue Vermieter in das Mietverhältnis ein?

Das bedeutet, tritt der neue Vermieter während der laufenden Abrechnungsperiode in das Mietverhältnis ein, ist er für die Abrechnung des gesamten Jahres verantwortlich, auch für den Zeitraum vor dem Eigentümerwechsel, in dem er noch nicht Eigentümer war.