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Kann der Arbeitgeber sehen wo ich vorher gearbeitet habe?

Kann der Arbeitgeber sehen wo ich vorher gearbeitet habe?

Der nächste Arbeitgeber kann in dem Sinne keine Daten über vorherige Arbeitsverhältnisse abrufen.

Kann Arbeitgeber altes Gehalt sehen?

Denn das bisherige Gehalt gehört nicht eindeutig zu den Tabu-Fragen, auf die Arbeitnehmer notfalls lügen dürfen. Wenn die neue Stelle ähnliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Kandidaten erfordert wie die alte, darf sich der Arbeitgeber nach der aktuellen Bezahlung erkundigen.

Was sieht der neue Arbeitgeber?

Möglicherweise verlangt der neue Arbeitgeber aber eine Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber, um klären zu können, wieviel Jahresresturlaub Ihnen zusteht. Auch wird in einem Arbeitszeugnis des alten Arbeitgebers ja das Ende der Beschäftigungsdauer zu erkennen sein, so dass dann eine Lücke besteht.

Ist der frühere Arbeitgeber verpflichtet Auskunft zu geben?

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Der frühere Arbeitgeber ist nicht verpflichtet am Telefon Auskunft zu geben. Geht er aber auf die Erkundigungsversuche des neuen Arbeitgebers ein, hat er genauso wie beim Arbeitszeugnis auf die Balance zwischen der Wahrheitspflicht auf der einen Seite und der Wohlwollenspflicht auf der anderen…

Ist ein früheres Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber angerechnet worden?

Nach einer Entscheidung des BAG zum BAT ist ein früheres Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber grundsätzlich auch dann auf die Beschäftigungszeit anzurechnen, wenn dieses Arbeitsverhältnis aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrags ausgenommen war.

Ist der Wiedereinstieg bei einem ehemaligen Arbeitgeber gut?

Zum Beispiel, wenn Sie in eine bessere Position kommen, inklusive Beförderung und mehr Verantwortung. Der Wiedereinstieg bei einem ehemaligen Arbeitgeber kann aber auch ein Rückschritt auf der Karriereleiter sein. Keiner der genannten Gründe ist per se gut oder schlecht. Sie sollten sich dessen aber bewusst sein – mit allen Konsequenzen.

Ist die Anstellung freier Mitarbeiter sinnvoll?

Die Anstellung freier Mitarbeiter ist besonders dann sinnvoll, wenn in sich abgeschlossene Arbeitsaufgaben zu erledigen sind. Das Unternehmen ist lediglich der Auftraggeber, der einen Auftrag vergibt. Der, im Fachjargon so genannte, „Freie“ kann, und sollte auch für andere Auftraggeber arbeiten.

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