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Kann der Arbeitgeber meine Stunden reduzieren?

Kann der Arbeitgeber meine Stunden reduzieren?

Der Arbeitgeber kann dies ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegensprechen. Auch er kann die Arbeitszeit kürzen – aber nur, wenn entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag stehen. Die Kürzung muss dann prinzipiell für alle Mitarbeiter gelten und darf 20\% nicht überschreiten.

Kann der Arbeitgeber minusstunden anordnen wegen Corona?

Was die Minusstunden betrifft: Arbeitgeber dürfen nicht einseitig Arbeitszeitkonten mit Minusstunden belasten. Denkbar sind allerdings tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelungen, die die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Überbrückung von Auftragsschwankungen vorsehen.

Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten ändern?

Allerdings kann Ihr Arbeitgeber jedoch nicht willkürlich die Arbeitszeiten ändern, sondern nur im Rahmen des „billigem Ermessen“ gem. § 106 GewO. Die Ausübung des “ billigen Ermessen“ beinhaltet, dass der Arbeitgeber die wesentlichen Umstände des Falles und die beiderseitigen Interessen abzuwägen und angemessen zu berücksichtigen hat.

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Wie kann der Arbeitnehmer die Arbeitszeit verkürzen?

Der Arbeitnehmer hat gemäß dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge grundsätzlich das Recht, seine Arbeitszeit zu verkürzen. Der Arbeitgeber kann dies ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegensprechen.

Wie hat der Arbeitnehmer das Recht auf seine Kündigung?

Der Mitarbeiter hat die Pflicht und auch das Recht, entsprechend seiner arbeitsvertraglichen Regelungen zu arbeiten. Genauso wie der Arbeitgeber auf die Arbeitspflicht des Mitarbeiters besteht (unentschuldigtes Fehlen ist ein Kündigungsgrund), kann der Arbeitnehmer auf seinem Recht bestehen.

Was sind die Kernarbeitszeiten des Arbeitgebers?

Der Arbeitgeber legt Kernarbeitszeiten fest, die der eigentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden entsprechen. Auch die Endzeit am Freitag wurde damit von 14 auf 17 Uhr verlängert. Der leitende Angestellte hat bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bereits angesprochen, dass die Arbeitszeiten entscheidend sind.

So einfach nach Lust und Laune kann der Arbeitgeber Ihre Arbeitszeit nicht kürzen. In Ihrem Arbeitsvertrag ist schließlich eine Stundenzahl festgelegt. Wenn Sie also bisher 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben, darf der Arbeitgeber Ihre Stundenzahl nur auf höchsten 32 Stunden reduzieren.

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Unter welchen Bedingungen kann die tägliche Arbeitszeit erhöht werden?

Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Wie ist die Arbeitszeit gesetzlich geregelt?

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Kann ich auf meine wöchentliche Arbeitszeit bestehen?

Die Dauer Ihrer Arbeitszeit haben Sie entweder arbeitsvertraglich vereinbart oder innerhalb eines Tarifvertrags akzeptiert. Daraus ergeben sich die täglichen und wöchentlichen Mindestzeiten. Die muss Ihr Arbeitgeber einhalten. Allerdings darf er Sie auch besserstellen; schlechter jedoch nicht.

Kann der Arbeitgeber Stunden streichen?

Häufig wird für Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto geführt. Erfasste Überstunden sollen in einem bestimmten Zeitraum meist durch Freizeitausgleich an den Arbeitnehmer gewährt werden. Deshalb darf der Arbeitgeber nicht ohne Befugnis korrigierend in das Arbeitszeitkonto eingreifen und dort eingestellte Stunden streichen.

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Kann man seine Arbeitszeit erhöhen?

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hält fest, dass und wie Teilzeitbeschäftigten die Aufstockung der Arbeitszeit zu ermöglichen ist: Anspruch auf Arbeitszeitverlängerung haben Teilzeitbeschäftigte per Gesetz, aber sie müssen ihren Verlängerungswunsch dem Arbeitgeber auch bekannt geben.