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Kann das Tier zur Tierkorperbeseitigung gebracht werden?

Kann das Tier zur Tierkörperbeseitigung gebracht werden?

Das kann bedeuten, dass das Tier zur kommunalen Tierkörperbeseitigung gebracht wird. Dort wird der Körper des Tieres dann zu Tierfett oder Tiermehl verarbeitet. Das kostet zwischen 20 und 30 Euro. Der Halter kann sein Haustier auch selbst dort hinbringen und vor Ort Abschied nehmen.

Welche Möglichkeiten gibt es nach dem Tod des Tieres?

Nach dem Tod des Tieres gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, was mit dem Tier passieren darf. Entweder übergibt man es einem Tierbestatter zur Einäscherung mit Urne oder Grabstelle, beerdigt es selbst im eigenen Garten oder überlässt es der Tierkörperbeseitigungsanstalt.

Wie kann ein tierischer Liebling bestattet werden?

So sind zum Beispiel Naturbestattungen oder ein Begräbnis im Friedwald möglich. Ein Tier darf außerhalb des eigenen Gartens jedoch nur eingeäschert in der Urne bestattet werden. Informieren Sie sich am besten bei einem Bestattungsinstitut. Auch nach dem Tod mit dem tierischen Liebling vereint zu sein, das wünschen sich immer mehr Tierhalter.

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Wie darf das Tier vergraben werden?

Ferner darf das Tier nur so vergraben werden, dass es mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, bedeckt ist. Nicht jeder hat das Geld für eine Bestattung oder den entsprechenden Garten, wo er sein Tier beerdigen kann und ist somit vielleicht gezwungen sein Tier einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu überlassen.

Kann man Tierversuche an Tieren untersuchen?

Wissenschaftler*innen können daher an Tieren sehr gut untersuchen, auf welche Weise die Krankheiten den Körper beeinflussen. Diese Erkenntnisse können wiederum die Ausgangslage für die Entwicklung von Medikamenten und Therapien sein. Tierversuche werden gebraucht, um neue Medikamente und Therapien zu entwickeln und zu testen.

Ist das Tier gestattet auf öffentlichen Grundstücken zu begraben?

Das Tier auf öffentlichen Grundstücken wie zum Beispiel Felder, Wiesen oder im Wald zu begraben, ist nicht gestattet und kann mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Haustier in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen.

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Ist die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier möglich?

Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier Auch nach dem Tod mit dem tierischen Liebling vereint zu sein, das wünschen sich immer mehr Tierhalter. Die gemeinsame Bestattung mit dem Haustier ist mittlerweile tatsächlich möglich. In Deutschland gibt es bereits einige wenige Tier-Mensch-Friedhöfe.