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Kann das Tier vom Tierarzt begraben werden?

Kann das Tier vom Tierarzt begraben werden?

Wurde das Tier vom Tierarzt eingeschläfert, darf es auch nicht im Garten begraben werden, denn Bestandteile des Narkosemittels könnten ins Grundwasser gelangen. Eine weitere Bedingung ist, dass das Grundstück sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet.

Kann das Tier im Wald begraben werden?

Achtung: Das Tier darf nicht im Wald begraben werden. Sie möchten Ihr Tier angemessen bestatten, haben jedoch keinen Garten? Tier-Krematorien schaffen Abhilfe. Hier kann das Haustier für rund 50 bis 350 Euro eingeäschert werden.

Kann man ein kleines Tier im Garten beerdigen?

Möchten Sie ein kleines Tier im Garten beerdigen, dann ist das vollkommen unproblematisch. Dabei gibt es auch nichts Besonderes zu beachten. Soll also ein Meerschweinchen, ein Hase, ein Hamster oder ähnliches unter die Erde kommen, müssen Sie dabei keinerlei Vorschriften beachten.

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Ist die Todesursache des Tieres meldepflichtig?

Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Todesursache des Tieres keine meldepflichtige Krankheit war. Wurde das Tier vom Tierarzt eingeschläfert, darf es auch nicht im Garten begraben werden, denn Bestandteile des Narkosemittels könnten ins Grundwasser gelangen.

Ist die Beerdigung von toten Tieren erlaubt?

Es versteht sich von selbst, dass die Beerdigung von toten Tieren in gepachteten Kleingärten nicht erlaubt ist. Da das Tier bis auf Skelett und Panzer relativ schnell im Erdreich verwest, könnte ein Halter natürlich auf die Idee kommen, Panzer und Skelett nach einigen Jahren wieder auszugraben.

Wie kann ein tierischer Liebling bestattet werden?

So sind zum Beispiel Naturbestattungen oder ein Begräbnis im Friedwald möglich. Ein Tier darf außerhalb des eigenen Gartens jedoch nur eingeäschert in der Urne bestattet werden. Informieren Sie sich am besten bei einem Bestattungsinstitut. Auch nach dem Tod mit dem tierischen Liebling vereint zu sein, das wünschen sich immer mehr Tierhalter.

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Ist das Tier gestattet auf öffentlichen Grundstücken zu begraben?

Das Tier auf öffentlichen Grundstücken wie zum Beispiel Felder, Wiesen oder im Wald zu begraben, ist nicht gestattet und kann mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Haustier in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen.