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Kann das Opfer in der Hauptverhandlung getrennt vom Angeklagten vernommen werden?

Kann das Opfer in der Hauptverhandlung getrennt vom Angeklagten vernommen werden?

So kann dem Opfer ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand zur Seite gestellt werden, der das Opfer während der Vernehmung begleitet. Oder das Opfer wohnt dem Strafverfahren mit anwaltlicher Vertretung als Nebenkläger bei. Das Gericht kann daneben auch anordnen, dass das Opfer in der Hauptverhandlung getrennt vom Angeklagten vernommen wird.

Welche Schutzmaßnahmen stehen dem Opfer zur Verfügung?

Für sie steht mittlerweile ein breites Spektrum an flankierenden Schutzmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und in der Gerichtsverhandlung zur Verfügung. So kann dem Opfer ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand zur Seite gestellt werden, der das Opfer während der Vernehmung begleitet.

Hat das Opfer Verständnis für die Situation des Opfers?

Einen Anspruch darauf, dass Staatsanwälte oder Richter mit Verständnis für die Situation des Opfers von diesen Maßnahmen absehen, hat das Opfer nicht. Damit dient das Opfer im Strafverfahren – trotz aller Opferschutzbestrebungen – nur als Beweismittel. Rücksicht auf die Belange des Opfers werden hiermit nicht genommen.

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Wie wichtig sind Opfer einer Straftat für die Justiz?

Denn Opfer einer Straftat sind im Strafverfahren regelmäßig wichtige Zeugen für die Justiz. Nicht selten verurteilt das Gericht den Angeklagten auf Grundlage der Aussage des Opfers. Die meisten Opfer wollen bei Polizei und Gericht aussagen, um damit zur Verurteilung des Täters beizutragen.

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Wie kann der Angeklagte befreit werden?

Instanz) grundsätzlich die Anwesenheitspflicht des Angeklagten. Von der kann der Angeklagte nur unter besonderen Voraussetzungen befreit werden (vgl. dazu unten VI. und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. Aufl. 2018, Rn 398 m.w.N., im Folgenden kurz: Burhoff, HV).

Ist der Angeklagte in der Hauptverhandlung anwesend?

Ausbleiben des Angeklagten Ausgeblieben ist der Angeklagte in der Hauptverhandlung, wenn er beim Aufruf der Sache körperlich nicht anwesend ist; vor Aufruf muss der Angeklagte nicht anwesend sein (vgl. BVerfG StraFo 2018, 109 für Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal).

Welche Folgen des Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung?

Folgen des Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung in der 1. Instanz 1. Allgemeines Im Strafverfahren besteht für die Hauptverhandlung (1. Instanz) grundsätzlich die Anwesenheitspflicht des Angeklagten.

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Kann das Opfer seine Aussage nach der geltenden Gesetzeslage verweigern?

Denn das Opfer kann seine Aussage nach der geltenden Gesetzeslage nur verweigern, wenn es mit dem Angeklagten verwandt ist oder es sich selbst oder seine Angehörige mit seiner Aussage der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde. Andere Gründe lässt der Gesetzgeber nicht zu.

Wer mit dem Ausgang eines Gerichtsverfahrens nicht einverstanden ist?

Wer mit dem Ausgang eines Gerichtsverfahrens nicht einverstanden ist und eine Fehlentscheidung des Gerichts vermutet, kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Dies gilt für alle Feststellungen des Gerichts in erster Instanz vor allem bei Klageverfahren.