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Kann das Jobcenter meinen Vermieter kontaktieren?

Kann das Jobcenter meinen Vermieter kontaktieren?

Das Jobcenter Herford gibt auf seiner Internetseite explizit folgenden Hinweis: „Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Sozialdatenschutz darf das Jobcenter ohne Zustimmung des Leistungsberechtigten einem Vermieter keinerlei Auskünfte erteilen.“ (Quelle: Link).

Was mache ich wenn ich mein Vermieter nicht erreichen kann?

Der Rechtsweg bleibt in seltenen Fällen wohl der letzte, aber einzige Ausweg. „Wenn der Vermieter nicht reagiert, kann man natürlich – nach vorheriger Androhung – auch Klage erheben“, erklärt Franz. Allerdings sollten sich Mieter der Konsequenzen bewusst sein.

Woher weiß ich wer mein Vermieter ist?

Hausverwaltung muss Auskunft zu Namen und Anschrift des Vermieters geben. Über die Hausverwaltung oder über eine gegenüber Ihnen als Vertreter des Vermieters handelnde Person, z.B. derjenige, der Sie zuletzt im Namen des Vermieters angeschrieben hat, können Sie feststellen, wer der Vermieter, Eigentümer ist.

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Wann zahlt Jobcenter Miete an Vermieter?

Das Jobcenter soll nach § 22 Abs. 7 SGB II die Miete direkt an den Vermieter zahlen, wenn nicht sicher ist, dass der Hartz-IV-Empfänger das Geld auch tatsächlich für die Zahlung der Miete verwendet.

Wann sollte sich der Vermieter melden?

Der Vermieter muss dem Mieter unter Nennung des Grundes eine Wohnungsbesichtigung rechtzeitig ankündigen. Dabei können 24 Stunden genügen, wenn der Mieter z.B. nicht berufstätig ist oder dringende Handwerkerarbeiten anstehen. Die Regel sind jedoch 3 oder 4 Tage und bei Kauf- oder Mietinteressenten 14 Tage.

Wer kann Vermieter sein?

1 Satz 2 BGB) ergeben, dass Vermieter der Eigentümer ist. Sind diese Umstände nicht gegeben, liegt ein Mietvertrag zwischen Verwalter und Mieter vor. Gemäß § 985 kann der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. Der Mieter ist Besitzer durch seine tatsächliche Sachherrschaft.