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Kann Beamten das Gehalt gekurzt werden?

Kann Beamten das Gehalt gekürzt werden?

(1) Die Kürzung der Dienstbezüge ist die bruchteilmäßige Verminderung der monatlichen Dienstbezüge des Beamten um höchstens ein Fünftel auf längstens drei Jahre. Tritt der Beamte vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung in den Ruhestand, gilt eine entsprechende Kürzung des Ruhegehalts (§ 11) als festgesetzt.

Wann werden Dienstbezüge gekürzt?

Die Dienstbezüge des Beamten können um höchstens ein Fünftel für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren gekürzt werden. Achtung: Während der Kürzung ist eine Beförderung des Beamten grundsätzlich ausgeschlossen. Zu einem geminderten Dienstbezug tritt daher unter Umständen noch eine entgangene Beförderung hinzu.

Wird bei Suspendierung das Gehalt weiter gezahlt?

Bei einer einseitigen Suspendierung muss der Arbeitgeber Sie grundsätzlich weiterhin entlohnen. Eine einseitige unbezahlte Suspendierung ist grundsätzlich nicht zulässig.

Wie geschieht es mit der Disziplinarverfügung?

Anschließend steht es im Ermessen des Vorgesetzten, das Verfahren einzustellen. Andernfalls wird eine Disziplinarmaßnahme verhängt. Soll ein Verweis, eine Geldbuße oder die Kürzung der Bezüge bzw. des Ruhegehalts ausgesprochen werden, so geschieht dies im Wege einer Disziplinarverfügung.

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Wann kann ein Disziplinarverfahren abgeschlossen werden?

Wurde ein Verfahren daher nicht innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen, kann bei Gericht die Bestimmung einer Frist zum Abschluss des Verfahrens beantragt werden. Da ein Disziplinarverfahren dem Beamten viel Kraft und Nerven kostet, ist ein solcher Antrag grundsätzlich zu empfehlen.

Wie ist ein Disziplinarverfahren unangenehm?

Ein Disziplinarverfahren ist wohl für jeden Beamten unangenehm und kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Wie das Verfahren abläuft und wie Sie sich am besten verteidigen, erklären wir in diesem Beitrag. Von: Dr. Ulrich Hallermann Veröffentlicht am: 27. Januar 2020 Kategorie: Beamtenrecht

Kann ein Disziplinarverfahren gravierende Folgen haben?

Ein Disziplinarverfahren kann für einen Beamten also gravierende Folgen haben. Insbesondere die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sollte unbedingt verhindert werden. Aus diesem Grund ist eine Anfechtung der Disziplinarmaßnahme in den meisten Fällen sehr zu empfehlen. Ohne Hilfe ist dies aufgrund der komplexen Rechtsmaterie kaum möglich.