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Kann Arbeitgeber Webcam verlangen?

Kann Arbeitgeber Webcam verlangen?

Wenn es um Videokameras geht, da schrecken doch einige immer wieder zurück und würden auch vorschnell sagen: ‚Nein, das ist nicht zulässig. ‚ Aber der Arbeitgeber hat tatsächlich das Recht, das zu verlangen. Er hat das Weisungsrecht, so wie der Arbeitgeber im Betrieb die Präsenz-Besprechungen verlangen kann.

Was darf Arbeitgeber überwachen?

Grundsätzlich gilt: In Räumen, die öffentlich zugänglich sind, in denen also nicht nur Mitarbeiter verkehren, darf eine Überwachung per Videokamera stattfinden, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen kann und es gleichzeitig auch keine milderen Mittel gibt.

Ist eine Webcam Pflicht?

Die Grenze der Überwachung von Arbeitsleistung. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter zu überprüfen. Jedoch darf das nur stichprobenartig über dafür vorgesehene Tracking-Tools stattfinden. Eine dauerhafte oder teilweise Webcam-Übertragung gehört rein rechtlich nicht dazu.

Kann man Homeoffice verlangen?

„Ein gesetzlicher Anspruch, von zu Hause aus zu arbeiten, besteht nicht. Arbeitnehmer können dies jedoch mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Die Option kann sich zudem aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.“

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Was müssen Arbeitgeber beachten bei der Videoüberwachung im öffentlichen Büro?

Wird die Videoüberwachung im öffentlichen Büro eingesetzt, müssen Arbeitgeber unbedingt auf Eines achten: Die Aufzeichnung von Tonspuren ist absolut tabu. Es dürfen demnach nur Bilder, jedoch keine Gespräche oder Ähnliches mitgeschnitten werden. Wer sich hieran nicht hält, muss empfindliche Strafen befürchten.

Warum dürfen Arbeitnehmer Videokonferenzen verweigern?

Regelmäßig werden Arbeitnehmer die Teilnahme an Videokonferenzen „mit Bild“ daher nicht verweigern dürfen. Rechtsprechung zu dieser Frage existiert allerdings – soweit ersichtlich – noch nicht. In Betrieben mit Betriebsrat sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG zu beachten.

Wie darf die Mitarbeiterüberwachung per Video erfolgen?

Prinzipiell darf die Mitarbeiterüberwachung per Video auch von Drittanbietern erfolgen, die vom Arbeitgeber beauftragt werden. Welche Konsequenzen kann es haben, wenn der Chef seine Mitarbeiter illegal überwacht?

Ist das Aufzeichnen einer Videokonferenz strafbar?

Das Aufzeichnen einer Videokonferenz ohne Zustimmung aller Teilnehmer ist strafbar und eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB). Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter zu überprüfen.

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