Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist Vermieter für Internetanschluss zuständig?
- 2 Wer ist für den Telefonanschluss zuständig?
- 3 Was bedeutet der Internetzugang für den Mieter?
- 4 Was ist Telefonanschluss und Internetzugang in der Mietwohnung?
- 5 Kann der Vermieter mir den Kabelanbieter vorschreiben?
- 6 Ist eine Telefondose Pflicht?
- 7 Wer ist für den Kabelanschluss zuständig?
- 8 Kann mein Vermieter mir den Kabelanschluss verbieten?
- 9 Was muss ein Vermieter zur Verfügung stellen?
Ist Vermieter für Internetanschluss zuständig?
Rechtsanspruch auf schnelles Internet? Eine Pflicht des Vermieters, einen gesonderten Internetanschluss oder gar eine bestimmte Anschlussart oder Anschlussgeschwindigkeit bereitzustellen gibt es aber nicht. Der Vermieter kann verlangen, dass die notwendigen Arbeiten durch eine Fachfirma vorgenommen werden.
Wer ist für den Telefonanschluss zuständig?
Für die Telefonleitung von außen bis zum Hausanschlusspunkt (APL) ist der Netzbetreiber zuständig. Normalerweise reagiert der Anbieter auch auf Beschwerden der Mieter und stellt die Außenleitung wieder her.
Wer ist für den Internetanschluss zuständig?
Mietrecht zum Thema Internetanschluss. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. Wenn die Kabelbuchsen jedoch installiert sind, ist der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese funktionieren.
Wer zahlt Internetleitung?
In Deutschland fallen etwa 60\% der Kosten des Internets durch Universitäten oder öffentliche Einrichtungen an, die restlichen 40\% „bezahlen“ die Steuerzahler, Firmen, Kunden und Internet-Anbieter.
Was bedeutet der Internetzugang für den Mieter?
Dennoch hat der BGH beschlossen, dass der Internetzugang ein Grundrecht darstellt. Doch was bedeutet das für den Mieter, wenn kein Internetanschluss in der Wohnung vorhanden ist oder eine veraltete Hardware vom Vermieter gestellt wird? Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen.
Was ist Telefonanschluss und Internetzugang in der Mietwohnung?
Der Telefonanschluss und ein Internetzugang selbst ist aber keine vom Vermieter im Rahmen des Mietrechts geschuldete mietrechtliche Leistung, sondern nur die Anschlußmöglichkeit an das Festnetz, der sogenannte Übergabepunkt im Haus sind Eigenschaften der Mietwohnung (Haus).
Welche Mindestanforderungen hat der Vermieter gegenüber dem Netzbetreiber gegenüber?
Der Vermieter hat dem Netzbetreiber gegenüber die erforderlichen Erklärungen abzugeben und das Anbringen der notwendigen Zuleitungen am Haus zu gestatten (LG Berlin, Urteil vom 12.09.2014 – 63 S 151/14). Zu den Mindestanforderungen bei Wohnraum, die ohne besondere Nachfrage des Mieters vorausgesetzt werden gehören regelmäßig:
Wie kann ich die Miete kürzen?
Grundsätzlich haben Sie als Mieter die Möglichkeit nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die Miete zu kürzen. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Rechts- oder Sachmangel vorliegt, der so erheblich ist, dass dieser die Gebrauchstauglichkeit der Mietwohnung maßgeblich einschränkt.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Internetanschluss bereitzustellen. Sind die Anschlüsse installiert, muss er allerdings für die Funktionsfähigkeit sorgen. Ist diese nicht gegeben, kann eine Mietminderung möglich sein.
Kann der Vermieter mir den Kabelanbieter vorschreiben?
Vermieter dürfen den Kabelanbieter ohne Zustimmung des Mieters wechseln, darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entstehen nach dem Wechsel höhere Kosten für den Anschluss, muss der Mieter diese hinnehmen. Dann nämlich kann der Vermieter eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen.
Ist eine Telefondose Pflicht?
Ein funktionierender Telefonanschluss gehöre zum Mindeststandard für zeitgemäßes Wohnen. Befindet sich ein Anschluss in der Wohnung, schulde der Vermieter dem Mieter einen funktionierenden Anschluss im vertragsgemäßen Zustand.
Ist ein Vermieter verpflichtet?
Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.
Das Vorhandensein eines Hausanschlusses bzw. eines Anschlusses bis zur Verteilerdose in der Wohnung gehört hingegen zum vertragsgemäßen Standard einer Wohnung. Besteht kein Anschluss, so ist der Vermieter dazu verpflichtet den vertragsgemäßen Zustand herzustellen und die Bereitstellung des Anschlusses zu veranlassen.
Ist der Vermieter für den Telefonanschluss zuständig?
Die Telefonleitung vom Hausanschluss bis in die Mietwohnung muss der Vermieter instandhalten, bzw. bei auftretendem Defekt auf seine Kosten instandsetzen. Meist ist im Mietvertrag der in der Wohnung vorhandene Telefonanschluss gar nicht erwähnt.
Wer ist für den Kabelanschluss zuständig?
Bei Kabelanschluss: Mieter können sich an das Kabelnetz anschließen lassen. Dabei hat er das Recht, einen entsprechenden Vertrag mit einem Kabelanbieter seiner Wahl zu schließen. Die damit verbundenen Kosten hat der Mieter zu tragen.
Kann mein Vermieter mir den Kabelanschluss verbieten?
Sofern hierdurch nur ein minimaler Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist, erübrigt sich die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erteilung seiner Zustimmung aber auch nicht verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas anders vereinbart ist.
Ist der Vermieter verpflichtet einen Telefonanschluss zu stellen?
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 05.12.2018 (Az. VIII ZR 17 / 18) festgestellt hat, ist der Vermieter einer Mietwohnung dazu verpflichtet, einen zu Beginn des Mietverhältnisses vorhandenen Telefonanschluss für die Dauer der Mietzeit in Stand zu halten.
Wer muss den Telefonanschluss bezahlen?
Zieht ein Mieter in eine Wohnung und mietet den Telefonanschluss mit an, so muss der Vermieter für die Instandhaltung sorgen. Dies gilt auch für den Fall einer Störung oder eines Defekts in der Telefonleitung. Kommt es hierbei zu Fehlern, zahlt der Vermieter die Reparaturkosten.
Was muss ein Vermieter zur Verfügung stellen?
Es gilt: „Vermieter müssen i. d. R. bei der Vermietung einer Wohnung keine Küchenausstattung stellen“, erläutert Michaela Rassat, Juristin. „In dem als Küche vorgesehenen Raum müssen lediglich die Anschlüsse für Wasser, Strom und eventuell Gas vorhanden sein. “