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Ist üble Nachrede ein Kündigungsgrund?
Wer eine gravierende üble Nachrede begeht, d. h. (sehr) rufschädigende unwahre Tatsachenbehauptungen über Arbeitskollegen, Vorgesetzte oder Kunden verbreitet, muss auch dann mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn er diese (strafbaren) Äußerungen in einem (vermeintlich) vertraulichen Gespräch vorbringt.
Wer muss Kündigung beweisen?
Der Kündigende trägt die Beweislast für den Zugang der Kündigung. Er sollte daher stets den Kündigungszugang beweisen können, etwa durch schriftliche Bestätigung oder durch Zeugen.
Wer muss den Empfang einer Kündigung bestätigen?
Der Arbeitnehmer muss nichts unterzeichnen. Der Arbeitgeber hat kein Mittel, um zu erreichen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich den Zugang der Kündigung bestätigt. Achtung: Der Nachweis des Zugangs der Kündigung ist ein Problem des Arbeitgebers und nicht des Arbeitnehmers.
Wann gilt eine Kündigung als ausgesprochen?
Findet das Kündigungsschutzgesetz auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung, so kann der Arbeitgeber eine Kündigung nur dann wirksam aussprechen, wenn er sich auf die abschließend im Kündigungsschutzgesetz geregelten Gründe berufen kann.
Ist eine unberechtigte Entlassung teuer?
Eine unberechtigte Entlassung kann für das Unternehmen sehr teuer werden! In diesem Fall kann der Arbeitnehmer das Entgelt bis zum korrekten Ende des Arbeitsverhältnisses in Form einer so genannten „Kündigungsentschädigung“ sowie die Abfertigung (alt) bzw. sogar Fortbeschäftigung verlangen.
Was sind die Gründe für eine vorzeitige Entlassung?
Die Gründe für eine vorzeitige Entlassung werden für den Angestellten im § 27, Angestelltengesetz, und für den Arbeiter im § 82, Gewerbeordnung von 1859 (!) – Gewerbliches Hilfspersonal gesetzlich geregelt. Schuldhafte Handlungen, die es dem Arbeitgeber unmöglich machen, dem Angestellten weiterhin Vertrauen entgegenzubringen
Wie kann ich eine unberechtigte Entlassung bekämpfen?
Lehrlinge und begünstigte Behinderte können eine unberechtigte Entlassung nachträglich bei Gericht bekämpfen; dies mit dem Ziel der Fortsetzung des unberechtigt beendeten Lehr- bzw. Arbeitsverhältnisses. In Betrieben mit gewähltem Betriebsrat muss der Betriebsinhaber den Betriebsrat von jeder Entlassung unverzüglich verständigen.
Was unterliegt der Entlassung des Arbeitgebers?
Die Entlassung unterliegt keinen besonderen Inhalts- oder Formvorschriften. Es muss aber der Wille des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sofort durch Entlassung beenden zu wollen, eindeutig erkennbar sein.