Ist Off-Label-Use erlaubt?
Grundsätzlich ist Ärztinnen und Ärzten eine zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln erlaubt. Eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein Off-Label-Use jedoch nur in Ausnahmefällen.
Was versteht man unter off-label-use?
„ Off-Label-Use “ bedeutet sinngemäß „nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch“. Gemeint ist damit, dass ein Arzneimittel gegen eine Krankheit eingesetzt wird, für die es von den Zulassungsbehörden keine Genehmigung hat.
Wer kann verschreibungspflichtige Medikamente kaufen?
Ärzte, Zahnärzte und Hebammen können verschreibungspflichtige Medikamente für den Eigenbedarf ohne Rezept kaufen. Dafür brauchen sie nur ihren Berufsausweis in der Apotheke vorzulegen. Sie erhalten dann Medikamente entsprechend ihrer Approbation.
Wie kann der Arzt Arzneimittel verordnen?
Grundsätzlich ist der Arzt auch zu seiner eigenen Sicherheit angehalten, Arzneimittel für diejenigen Indikationen in den empfohlenen Einzel- und Tagesdosen zu verordnen, wie sie beispielsweise in den zulassungsrelevanten Fachinformationen beziehungsweise in der Roten oder Gelben Liste angeführt sind.
Was ist die „kontaktfreie Medikamentenverschreibung“?
Die „kontaktfreie Medikamentenverschreibung“ gilt für rezeptpflichtige Medikamente. Alle anderen Medikamente können wie bisher ohne Rezept in der Apotheke abgeholt werden. Es liegt in der medizinischen Verantwortung des Arztes, für welche Medikamente er Ihnen aufgrund des telefonischen Kontaktes ein Medikament verordnet.
Wie kann ein Medikament abgeholt werden?
Die Informationen, welches Medikament abgegeben werden soll, gelangt über die e-Medikation elektronisch in die Apotheke. Die benötigten Medikamente können ohne Papierrezept unter Angabe des Namens und der Sozialversicherungsnummer der Patientin bzw. des Patienten in der Apotheke abgeholt werden.