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Ist es erlaubt Nachbarn zu filmen?

Ist es erlaubt Nachbarn zu filmen?

Ohne eine Einwilligung darf der Nachbar grundsätzlich nicht gefilmt oder fotografiert werden. Durch das unzulässige Fotografieren bzw. Filmen in sichtgeschützten Gärten oder Innenaufnahmen in Wohnungen wird die Privatsphäre des Abgelichteten stark verletzt.

Was tun wenn der Nachbar mein Grundstück filmt?

Wenn er Ihr Grundstück oder öffentliche Bereiche überwacht, wird er wegen unerlaubter Videoüberwachung bestraft (z. B. Entschädigung) und die IP-Kamera muss auch bewegt oder entfernt werden (Az.: V ZR 265/10).

Wann darf man filmen?

Filmaufnahmen von Personen in der Regel nur mit deren Einwilligung. Jeder Mensch darf grundätzlich darüber entscheiden, ob ihn ein Dritter filmt oder nicht. Das filmen einer Person ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Denn Fotos oder Videos, auf denen Personen erkennbar sind, sind personenbezogene Daten.

Was darf ich auf meinem Grundstück Filmen?

Private Videoüberwachung Was erlaubt ist

  • Die Kamera darf nur das eigene Grundstück filmen.
  • Aufnahmen öffentlicher Bereiche wie Straßen und Gehwege sind in der Regel verboten.
  • Wer unrechtmäßig gefilmt wird, kann Unterlassung und Schadenersatz verlangen.
  • Besucher sollten auf die Überwachung aufmerksam gemacht werden.
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Warum darf ein Nachbar nicht gefilmt werden?

Nachbar darf nicht gefilmt werden. Das Landgericht (LG) Duisburg hat mit seinem Urteil vom 17.10.2016 unter dem Az. 3 O 381/15 entschieden, dass die Aufnahme eines Videos von einer Person auch in einem öffentlich zugänglichen Bereich und auch ohne Verbreitungsabsicht ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen kann.

Warum verurteilen die Filmer die Aufnahmen des Nachbarn?

Das Landgericht (LG) Duisburg verurteilte die Filmer dennoch, die beim Grillen entstandenen Aufnahmen des Nachbarn zu löschen und zukünftig keine weiteren Videos mehr anzufertigen.

Ist die Anfertigung solcher Videos verboten?

Auch bereits die Anfertigung solcher Aufnahmen kann verboten sein. In jedem Einzelfall müssen deswegen alle Interessen der Beteiligten gegeneinander abgewogen werden. Für das Gericht spielte es hier besonders eine Rolle, dass der Nachbar als „Protagonist“ der Videos in einer äußerst peinlichen Pose aufgezeichnet wurde.

Wie stellt sich die eigene Wohnung oder der eigene Garten dar?

Die eigene Wohnung oder der eigene Garten stellen einen ganz persönlichen Rückzugsort für jede Person dar, in dem sie sich so geben kann wie sie ist. Gerade hier soll sich jeder frei, unbeschwert und vor allem unbeobachtet entfalten können.

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