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Ist eine Wohnungskundigung per E-Mail rechtskraftig?

Ist eine Wohnungskündigung per E-Mail rechtskräftig?

Die Kündigung eines Mietvertrages per E-Mail ist sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter unzulässig. Gem. § 568 BGB bedarf die Kündigung eines Mietverhältnisses der Schriftform. Die Anforderungen an die Schriftform definiert der § 126 BGB.

Ist eine Wohnungskündigung per E-Mail gültig?

Eine einfache E-Mail reicht nicht, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) feststellte. Wenn Vermieter kündigen, ist das nur gerichtlich möglich. Der Mieter kann seinen Mietvertrag dagegen gerichtlich oder schriftlich kündigen. Nach dem Gesetz reicht ein gewöhnlicher Brief an den Vermieter.

Warum kündigt der Vermieter die Miete nicht oder spät?

Vermieter kündigt, da der Mieter die Miete nicht zahlt. Zahlt ein Mieter seine Miete nicht oder zu spät, darf der Vermieter kündigen, wenn der Mieter zwei Monate im Rückstand ist. Das gilt als Vertragsverletzung.

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Wann ist eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag zulässig?

Die gesetzliche Regelung, wann eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag zulässig ist, findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 543. Gemäß diesem ist es jeder Vertragspartei – also sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter – gestattet, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ist eine Kündigungsfrist vom Vermieter möglich?

Hierbei ist üblicherweise eine Kündigungsfrist sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter einzuhalten. Allerdings gilt dies nur für die ordentliche Kündigung. Unter gewissen Umständen ist auch eine außerordentliche fristlose Kündigung vom Mietvertrag möglich.

Kann der Vermieter eine Einfamilienwohnung kündigen?

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, kann der Vermieter genau wie der Mieter ohne Angabe eines Kündigungsgrundes kündigen und muss kein „berechtigtes Interesse“ an der Wohnung darlegen. Macht der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, verlängert sich jedoch die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate.