Ist eine vorübergehende Verlängerung der Arbeitszeit zulässig?
Eine vorübergehende Verlängerung der Arbeitszeit ist nur auf Veranlassung der Betriebsleitung vorübergehend (nicht länger als 3 Monate) in dringenden Fällen (etwa Eilaufträgen) und nach Anhörung und nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig.
Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Der Vertrag beinhaltet alle Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei sind die Hauptmerkmale das Erbringen einer Leistung und die Zahlung eines Arbeitsentgelts. Im Gegensatz zum Werkvertrag wird kein Erfolg geschuldet. Es genügt, dass der Arbeitnehmer tätig ist.
Was ist zulässig im Bewerbungsgespräch?
Zulässig sind grundsätzlich nur solche Fragen, an denen der Arbeitgeber ein so genanntes „berechtigtes und schutzwürdiges Interesse“ hat. Im Bewerbungs- bzw. Vorstellungsgespräch sowie bei dem Ausfüllen von Fragebögen gilt, dass der Arbeitgeber nur die Tatsachen erfragen darf, die einen Bezug zu der Beschäftigung herstellen.
Kann der Arbeitgeber den Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit verpflichten?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht während der Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch verpflichten, auch nicht um dessen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb zu erörtern. Anders kann dies nur sein, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens besteht.
Was soll der Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit erleichtern?
Der in § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelte Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit und die Regelung auf Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG) soll den Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt erleichtern.
Kann man Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit haben?
Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit ist also nicht an ein Mindestmaß der Arbeitszeitreduzierung geknüpft. Arbeitnehmer*innen können grundsätzlich auch Anspruch auf eine geringfügige Verringerung der Arbeitszeit haben.
Wie kann ich befristete Arbeitsverträge verlängern?
Beitrag per E-Mail empfehlen. Befristete Arbeitsverträge können in der Regel verlängert werden. Bei der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Vertrags ist allerdings darauf zu achten, ausschließlich den Beendigungstermin zu verändern und keinerlei Änderung der sonstigen Vertragsbedingungen vorzunehmen.