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Ist eine Versetzung auch ohne arbeitsvertragliche Grundlage möglich?
Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter versetzen, aber nur wenn es eine entsprechende arbeitsvertragliche Grundlage dafür gibt. Er darf aufgrund seines Weisungsrechts den Arbeitsort und -inhalt nur insoweit bestimmen, als er damit nicht gegen andere Bestimmungen aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag verstößt.
Kann der Arbeitgeber kurzfristig die Arbeitszeit ändern?
Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen. Das bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen.
Wie weit im Voraus muss ein Dienstplan erstellt werden?
In der Praxis hat sich jedoch folgende Faustregel durchgesetzt: Der Dienstplan sollte die Hälfte der Zeit, die er gültig ist, im Voraus bekannt sein. Erstellst Du also einen Wochenplan, sollte dieser Deinen Angestellten spätestens drei bis vier Tage im Voraus bekannt sein.
Kann man Versetzung ablehnen?
Der Arbeitgeber braucht die Zustimmung des Betriebsrates, wenn er eine*n Arbeitnehmer*in versetzen will. Hat der Betriebsrat einer Versetzung nicht wirksam zugestimmt, kann der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern, die der Arbeitgeber ihm neu zugewiesen hat.
Kann Arbeitgeber Schichtwechsel anordnen?
Den Schichtwechsel nimmt der Arbeitgeber vor, ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Darin sieht dieser eine Verletzung seines Mitbestimmungsrechts.
Wann darf der Arbeitnehmer gekündigt werden?
Die Rechtsprechung hat etwa dann, wenn es sich bei den geklauten Gegenständen um besonders geringwertige Sachen gehandelt hat, anerkannt, dass der Arbeitnehmer deswegen nicht ohne weiteres gekündigt werden darf, wenn er über längere Zeit durch tadellose Arbeit einen gewissen „Vertrauensberg“ angehäuft hat.
Kann der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter kündigen?
Kleinbetriebe, wenn also der Arbeitgeber regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Auch in diesem Fall greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht. Der Arbeitgeber kann problemlos kündigen, eine Abmahnung ist also auch hier nicht notwendig.
Wie entbehrlich ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Ebenfalls entbehrlich ist eine Abmahnung bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers (z. B. wegen Betriebsstillegung). Die Kündigung knüpft dabei nämlich nicht an ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers an, das zuvor abgemahnt werden könnte.
Was ist bei einer verhaltensbedingten Kündigung erforderlich?
Nur ausnahmsweise bei verhaltensbedingter Kündigung. Grundsätzlich ist bei einer verhaltensbedingten Kündigung, also einer solchen, die an ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers anknüpft, vorher eine Abmahnung erforderlich. Einer der Hauptgründe für das Scheitern von verhaltensbedingten Kündigungen in der Praxis ist schlicht das Fehlen der Abmahnung.