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Ist ein Hausverkauf steuerpflichtig?

Ist ein Hausverkauf steuerpflichtig?

Grundsätzlich sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig (§ 23 EStG), d.h. damit auch die Gewinne aus dem Hausverkauf oder dem Verkauf einer Wohnung. Die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf beträgt wie bei allen Grundstücksgeschäften 10 Jahre.

Wer berät beim Hausverkauf?

Tipps beim Hauskauf von einem sachverständigen Gutachter Sachverständiger/Gutachter berät Sie beim Hauslkauf und Wohnungskauf mit Tipps und Wert- u.

Wer bestellt beim Hausverkauf den Notar?

Wenn Sie Ihr Haus verkauft haben, sollten Sie darauf achten, dass Ihr:e Käufer:in das Notariat auswählt und bestellt. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Käufer:innen die Notar:innenrechnung bezahlen müssen, falls sie sich vor Beurkundung gegen den Kauf Ihres Hauses entscheiden.

Wer bestellt den Notar Käufer oder Verkäufer?

‍Es hat sich beim Grundstückshandel so eingebürgert, dass der Käufer die Notarwahl tätig. Er ist es, der den Kaufpreis und für gewöhnlich auch die Gerichts- sowie Notarkosten übernimmt.

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Was sollten sie als Hausverkäufer beachten?

Als Hausverkäufer sollten Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen des Immobilienverkaufs vertraut machen. Sie haben sowohl Rechte als auch Pflichten, denen Sie unbedingt nachkommen müssen. Geben Sie den Hausschlüssel aus Sicherheitsgründen erst nach erfolgtem Zahlungseingang des Kaufpreises aus der Hand.

Wie können sie den Hausverkauf auf den Weg bringen?

Wenn der Kaufinteressent zusagt, können Sie den eigentlichen Hausverkauf auf den Weg bringen. Dazu benötigen Sie einen Notar, der sich um die rechtlichen Einzelheiten kümmert. Normalerweise darf der Käufer diesen vorschlagen, aber auch Sie können einen Notar Ihres Vertrauens ins Gespräch bringen.

Wie sollten sie den Hausverkauf versteuern?

Zu guter Letzt sollten Sie sich als Verkäufer damit beschäftigen, ob Sie den Hausverkauf versteuern müssen. Je nach Art der Immobilie und Ihrer persönlichen Situation ist dabei vor allem die Spekulationssteuer relevant, die den Gewinn um bis zu 40 Prozent schmälern kann.

Ist das gekaufte Haus oder die Eigentumswohnung Mängel?

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Das gekaufte Haus / die Eigentumswohnung hat Mängel. Der Traum von den eigenen vier Wänden wird nicht selten zum Alptraum. Dies gilt insbesondere dann, wenn man als Käufer nach Abschluss des Immobilien-Kaufvertrags Mängel entdeckt, die die Wohn- und Lebensqualität deutlich schmälern.