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Ist die Trennung der Hunde zumutbar?

Ist die Trennung der Hunde zumutbar?

Es ist nach gesetzlicher Regelung nicht davon auszugehen, dass die Tiere derart aneinander hängen, wie es vielleicht zwei Kinder tun würden. Die Trennung der Hunde sei für die Tiere zumutbar, entschied u.a. das OLG Schleswig am 20.02.2013 (Aktenzeichen 15 UF 143/12).

Ist der Hund bei der Scheidung zugesprochen?

Hallo Simona, Wenn Ihnen der Hund bei der Scheidung zugesprochen wurde, gehört er Ihnen. Sie haben das Recht, sich um das Tier zu kümmern. Haben Sie und Ihr Ex-Partner allerdings nach der Scheidung schriftlich festgehalten, dass er sich um das Tier kümmern soll, steht ihm auch der Hund zu.

Wie pflegt der Hund die Beziehung zum Menschen?

Beispielsweise pflegt der Hund in der Regel eine besonders enge Beziehung zum Menschen und leidet u.U., wenn er seine Hauptbezugsperson verliert. Letztlich ist zum Schutz des Tieres also das Tierwohl ausschlaggebend dafür, bei wem es verbleibt.

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Warum scheiterte der Mann mit seinem Wunsch zu zwei Hunden?

Deswegen scheiterte der Mann mit seinem Wunsch, dass ihm zwei Hunde zugewiesen werden. Das körperliche Wohlbefinden der Hunde wäre zwar weder bei „Frauchen“ noch bei „Herrchen“ gefährdet. Die erneute Trennung des Rudels würde jedoch zu viele Umstellungen für die Tiere innerhalb kurzer Zeit bedeuten.

Hat eine Partei den Hund oder die Katze in die Ehe mitgebracht?

Im einfachsten Falle hat eine Partei den Hund, die Katze oder ein anderes Haustier in die Ehe mit eingebracht. Damit kann der andere Partner keinen Anspruch auf das gemeinsam gepflegte Tier erheben.

Hat ein Partner bei Scheidung den Hund oder die Katze übernommen?

Hat ein Partner bei Scheidung den Hund, die Katze, die Fische, Schlangen oder andere Haustiere übernommen, darf er demzufolge von seinem getrennt lebenden Gatten keine Unterhaltsleistungen für das Tier verlangen.

Wie kann ich den Hund und die Katze zum Hausrat zählen?

Im einfachsten Falle hat eine Partei den Hund, die Katze oder ein anderes Haustier in die Ehe mit eingebracht. Damit kann der andere Partner keinen Anspruch auf das gemeinsam gepflegte Tier erheben. Nur während der Ehezeit gemeinsam erworbenen Gegenstände – oder eben Haustiere – können nach Familienrecht zum Hausrat zählen.

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