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Ist die Genfer Fluchtlingskonvention rechtlich bindend?

Ist die Genfer Flüchtlingskonvention rechtlich bindend?

Das Prinzip des Non-Refoulement – des Verbots der erzwungenen Rückkehr in ein Land, in denen einer Person Verfolgung droht – ist ein Teil des Völkergewohnheitsrechts und somit für jeden Staat bindend.

Wer ist laut Definition der Genfer Flüchtlingskonvention ein Flüchtling und darf Asyl beantragen?

Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen …

Was passiert mit Asylsuchenden?

Jene Flüchtlinge, die nach ihrem Asylgesuch auf die Bundesländer verteilt werden, werden dort zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEs) untergebracht. Die Lebensbedingungen in diesen Lagern sind für die dort Untergebrachten in der Regel sehr belastend.

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Kann man einen zweiten Asylantrag stellen?

Grundsätzlich kann man nach Ablehnung des ersten Asylantrags einen zweiten “Folgeantrag” stellen.

Was ist ein Folgeantrag im Asylverfahren?

Ein Folgeantrag liegt vor, wenn die betroffene Person nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag stellt.

Warum wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet?

Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung GFK; eigentlich Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge) ist das zentrale Rechtsdokument des internationalen Flüchtlingsrechts. Ursprünglich war sie darauf beschränkt, europäische Flüchtlinge direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zu schützen.

Was passiert bei der Abschiebung?

Mit der Abschiebung und/oder Ausweisung entsteht ein Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbot, das entweder schon in der Ausweisungsverfügung, spätestens jedoch unmittelbar vor der Abschiebung zu befristen ist (§ 11Abs. 2 AufenthG).

Wie funktioniert das Asylverfahren in Deutschland?

Asylsuchende müssen ihren Asylantrag persönlich bei der für sie zuständigen Außenstelle stellen. Dazu erhalten sie vom BAMF einen Termin, bei dem auch ein Sprachmittler anwesend ist bzw. Die Aufenthaltsgestattung berechtigt den Asylbewerber in Deutschland zu bleiben, bis sein Asylverfahren abgeschlossen ist.

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Wo stellt man einen asylfolgeantrag?

Asylfolgeanträge müssen persönlich bei jener Außenstelle des Bundesamtes gestellt werden, die der Aufnahmeeinrichtung zugeordnet ist, in der der Antragsteller während des früheren Asylverfahrens zu wohnen verpflichtet war, § 71 Abs. 2 S. 1 AsylG.