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Ist die Ehe und die Familie verfassungsrechtlich geschutzt?

Ist die Ehe und die Familie verfassungsrechtlich geschützt?

Im Artikel 6 des Grundgesetzes werden Ehe und Familie verfassungsrechtlich geschützt. Während noch Anfang der 1950er-Jahre in Deutschland Kinder überwiegend in Ehen aufwuchsen, haben sich in den letzten Jahrzehnten die Familienformen dynamisch verändert.

Warum sollten getrennte Eheleute verheiratet bleiben?

„Die getrennten Eheleute können die Situation auch dazu verwenden, an dem Status festzuhalten und weiter zu hoffen, dass es doch noch zu einer Versöhnung kommt. Im Folgenden erklären acht Paare, warum sie verheiratet bleiben, anstatt sich scheiden zu lassen. Einige Personen wollte anonym bleiben.

Warum nicht verheiratete Paare behandelt werden?

Tatsächlich werden nicht verheiratete Paare in vielen Lebensbereichen wie Verheiratete bzw. Verpartnerte behandelt. Trotzdem bleiben erhebliche Unterschiede bestehen, insbesondere wenn es ums liebe Geld geht. Das hat Vorteile, aber auch Nachteile – insbesondere bei der Trennung.

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Ist heiraten in den Bergen zu zweit möglich?

Für Aktive: Das Heiraten in den Bergen zu Zweit lässt sich wunderbar mit einem Aktivurlaub verbinden. Besteigt zusammen einen Berg, der euch reizt und lasst euch z.B. auf dem Gipfel trauen. Alles ist möglich!

Wie viel zahlt der Mann für den familienrechtsschutz?

Wenn der Familienrechtsschutz sowohl für den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz einsteht, zahlt der Mann jährlich zwischen 161,68 Euro (Versicherer DMB, Tarif Securo) und 431 Euro bei der Auxilia im Tarif Jurprivat.

Wie lange dauert die vereinbarte Wartezeit beim familienrechtsschutz?

Auch die vereinbarte Wartezeit ist beim Familienrechtsschutz nicht außer Acht zu lassen. So dauert es in der Regel drei Monate, bis der Rechtsschutz greift. Ausnahmen werden meistens nur bei einem übergangslosen Wechsel zu einem neuen Anbieter gemacht. Vermeintliche Details können später eine erhebliche Wirkung haben.

Was ist das Interesse an einem familienrechtsschutz?

Insgesamt nimmt das Interesse an einem Familienrechtsschutz zwar nur leicht, aber dafür kontinuierlich zu. Das hängt in erster Linie mit den steigenden Anwaltskosten zusammen. Klagte ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro im Jahr 2013 gegen eine Kündigung, musste er für die anwaltliche Hilfe 1.950 Euro bezahlen.

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